Lokführerstreik: Arbeitsgericht Mainz hebt einstweilige Verfügungen wieder auf
am 14.07.2007 von JuracityBlog
nachdem die Gewerkschaft der Lokführer gegen die einstweiligen Verfügungen vom 10.07.2007 (wir berichteten) Widerspruch eingelegt hatte. Die GdL feiert die Entscheidungen des ArbG Mainz von heute (14.07.2007) auf ihrer Homepage zwar als Sieg, will aber weiterverhandeln.
Mit gutem Grund. Das Arbeitsgericht Mainz hat nämlich mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen heute seine Rechtsauffassung nicht geändert, nach der die GdL mit ihren Warnstreiks gegen die Friedenspflicht verstossen hatte. Vielmehr hat die GdL aus den verlorenen Arbeitsgerichtsverfahren die Konsequenzen gezogen und umgehend die Streikforderungen entsprechend abgeändert, so dass das Arbeitsgericht Mainz keine …
GdL: Lokführer-Warnstreiks 2007 rechtswidrig trotz Warnurteil 2003?
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Bahn verliert vor Arbeitsgericht Mainz gegen GdL
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Desch kost: GdL werden Warnstreiks untersagt
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VG Mainz: Private Sportwetten erlaubt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verfügungen der Städte Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim, mit denen diese in mehreren Fällen das Betreiben von Annahmestellen für ausländische Sportwettenanbieter untersagt haben, dürfen nach Entscheidungen der 6. Kammer des Verwaltungsger…
Arbeitsgericht Berlin lehnt Antrag der GDL auf einstweilige Verfügung gegen die Einteilung zu Notdienstarbeiten ab
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Handelregisterzentrale unterwirft sich
spam-abwehren.de / +++ 12.01.2007 Spamfax im Auftrag eines Online-Branchenverzeichnisses aus Mainz an einen Gewerbetreibenden aus Berlin +++ einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Berlin gegen Faxversender erwirkt +++ Anerkennung der einstweiligen Verf&uum…
"Handelregisterzentrale" unterwirft sich
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ArbG Mainz verweist an ArbG Frankfurt: Schlappe für die Bahn
JuracityBlog / Richterliche Watschen für die Bahn (Antragstellerin), die versucht hat, der GdL vor dem Arbeitsgericht Mainz die angekündigten Streiks untersagen zu lassen: “Die Antragstellerin bezieht sich wegen der von ihr behaupteten - bevorsteh…
Arbeitsgericht Frankfurt: Bahn darf Streiks als rechtswidrig bezeichnen
JuracityBlog / damit steht es für die Bahn 5:1 und nicht 2:1, wie die FTD berichtet. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies drei einstweilige Verfügungen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) zurück, mit denen diese der Bahn und zwei weitere…
