Jugendschutz in Social Networks: Inhalt der Betreiber-Selbstverpflichtung
kriegs-recht.de | 10. Februar 2009 — Auf Anregung der Europäischen Kommission hin haben 17 Betreiber von Social Networks am 10. Februar eine Selbstverpflichtung zum…
Die Betreiber der drei reichweitenstärksten deutschen Social Networks lokalisten.de, studiVZ und wer-kennt-wen haben heute unter dem Dach der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter e.V. (FSM) eine Selbstverpflichtung zum Jugend- und Datenschutz unterzeichnet.
Die Selbstverpflichtung enthält sechs Maßnahmen, die die Betreiber nach einer Meldung der FSM auf ihren Plattformen umsetzen werden:
deutlich sichtbare Hinweise zum Schutz der Privatsphäre auf Informationsseiten direkt nach dem Registrierungsprozess, standardmäßig streng voreingestellte Privatsphäreneinstellungen bei unter 14-Jährigen, optionale Sperrung der Auffindbarkeit von Profilen durch Suchmaschinen, keine Auffindbarkeit der Profile von unter 16-Jährigen durch externe Suchmaschinen sowie keine Möglichkeit der Aufhebung dieser Einstellung, die Möglichkeit, andere Nutzer von der communityinternen Kommunikation zu sich selbst auszuschließen (”Ignorierfunktion”), und eine prominent platzierte Funktion zum Melden regelwidrigen Verhaltens und rechtswidriger Inhalte.Nach Ansicht der FSM setzen die drei Betreiber mit der Umsetzung dieser Maßnahmen Branchenstandards für Social Networks in Deutschland. Die FSM hat dazu aufgerufen, dass sich auch andere Betreiber von Social Networks der Selbstverpflichtung anschließen.
In der Tat könnte und dürfte es für diese Betreiber interessant sein, die Verhaltenskodizes ebenfalls umzusetzen. Die Maßnahmen sind durchgängig plausibel, und sie reflektieren durch ihre altersorientierte Abstufung auch altersbedingt unterschiedliche Schutzziele und Nutzerbedürfnisse. Der Umsetzungsaufwand wird sich, je nach der den Plattformen zugrunde liegen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. März 2009 auf http://www.kriegs-recht.de.
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