Lohnwucher

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Wuppertal ist unter 33% unter der ortsüblichen Vergütung liegende Lohn sittenwidrig.

Der klagende KfZ-Mechatroniker erhielt lediglich 55% des Tariflohnes, die er bei ordnungsgemäßer Eingruppierung in den Manteltarifvertrag erhalten hätte. Das Arbeitsgericht sprach dem Arbeitnehmer Recht zu, da der Arbeitgeber den „Lohnwucher“ nicht widerlegen konnte. Er muss nur einen Betrag von 6.000 € nachza…

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Themen: Arbeitnehmer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. September 2008 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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