Rechtsschutzversicherung: Ja oder Nein?
Vom Rechte | 8. Dezember 2011 — Rechtsanwalt Müller und der Katzenkönig beschäftigen sich mit der Frage, ob man sich rechtsschutzversichern sollte, gerade als Vol…
Vorgestern wurde ich gefragt:
Lohnt sich für einen Volljuristen denn eine Rechtsschutz?
Kurz und gut: ja.
Wer etwa vor dem Landgericht einen Rechtsstreit führen möchte, der muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Das gilt selbst für Richter am Landgericht und sogar für Jura-Professoren mit Schwerpunkt Zivilprozessrecht, die aus dem Stegreif über jedes noch so abseitige ZPO-Problem referieren könnten.
Aber auch für Rechtsanwälte ergibt eine Rechtsschutzversicherung Sinn. Zwar können sie sich, um bei dem Beispiel des Landgerichts zu bleiben, selbst vertreten. Manchmal sprechen jedoch gute Gründe dafür, auf die Selbstvertretung zu verzichten. Wer 30 Jahre lang nur als Strafverteidiger gearbeitet hat und nun in einen komplexen zivilrechtlichen Streit mit allerlei prozessrechtlichen Stolperfallen verwickelt wird, ist gut beraten, auf das Wissen und die Erfahrung eines privatrechtlich orientierten Kollegen zurückzugreifen. Manchmal ist auch eine durch den Mangel an persönlicher Betroffenheit sichergestellte Distanz erforderlich, um einen Rechtsfall sachgerecht zu bearbeiten.
Doch der mit Abstand wichtigste Grund, warum ich finde, dass auch Volljuristen eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, und warum ich selbst eine habe, ist ein anderer: Keine noch so tolle Qualifikation kann mir das Kostenrisiko eines Rechtsstreits nehmen. Wer vor Gericht verliert, trägt neben den Anwaltskosten der Gegenseite auch die Gerichtskosten. Das kann schnell sehr teuer werden, zum Beispiel wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt wird. Ich kann mich spontan an …
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Dezember 2011 auf http://katzenkoenig.net.
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