Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
Im Zuge der Umstellung auf den elektronischen Einkommensteuernachweis (ELENA-Verfahren) weist das Bundesfinanziministerium darauf hin, dass es keine Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 gibt und die Karten für das Jahr 2010 ihre Gültigkeit auch auf 2011 fortsetzen, dies bedeutet laut Bundesfinanzministerium u. a.:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der … » Vollständiger ArtikelThemen: Einkommensteuer , Steuern , Finanzamt , Bundesfinanzministerium , Elena , ELENA Lohnsteuerkarte
Erschienen 5. Oktober 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
Aktuelles Wissen rund um die Lohnsteuerkarte
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Steuerpraxis | 17. August 2010 — Kommunikationskonzept zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Mit einem Informationsschreiben an …
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
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STEUERRECHT | 13. September 2007 — Die Karton-Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2010 zum letzten Mal ausgestellt werden. Im Jahr 2011 sollen dann elektronische Lohns…
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DIGITALRECHT.NET | 12. Dezember 2011 — Ab 2013 soll für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren gelten, digitalrecht.net hat mehrfach darüber berichtet. In dem neue…
Umstellung des Lohnsteuerabzugverfahrens auf ein elektronisches Verfahren

