Lohnsteuerbescheinigungen 2011

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal beantragt werden. Ohne Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.

Davon abweichend können Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen, anstelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine entsprechende manuelle Lohnsteuerbescheinigung erteilen.

Für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2011 sind die Vorschriften des § 39d Absatz 3 und des § 41b EStG sowie die Anordnungen in R 41b LStR maßgebend. Die jeweilige Bescheinigung richtet sich nach den offiziellen Vordruckmustern.

Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal erhoben hat, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2011 bekannt gemacht. Hierfür gilt:

Inhalt[↑] I. Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen 2011 1. Gemeindeschlüssel 2. Besteuerungsmerkmale “S” und “F” 3. Bruttoarbeitslohn 4. Einbehaltene Lohnsteuer 5. Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehen 6. Versorgungsbezüge 7. Ermäßigt besteuerte Arbeitgeberzahlungen 8.Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Altersteilzeitzuschläge pp. 9. Auslandstätigkeit 10. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 11. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen 12. Verpflegungszuschüsse, Auswärtstätigkeiten und doppelte Haushaltsführung 13. Zukunftssicherungsleistungen 14.Versorgungsfreibetrag 15.Kindergeld im öffentlichen Dienst 16.Betriebsstätten-Finanzamt II. Besondere Lohnsteuerbescheinigungen ohne maschinelle Lohnabrechnung Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: I. Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen 2011[↑]

Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer (IdNr.) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen (§ 41b Absatz 1 Satz 3 EStG). In Sonderfällen ist weiter die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der eTIN (ele…

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Themen: Lohnsteuer , Lohnsteuerbescheinigung , Zertifikat , Estg , Muster , Bundesfinanzministerium , Sgb IV , Authentifizierung , IM Blickpunkt , Lohnsteuerkarte

Erschienen 5. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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