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Lohnfortzahlungs-Umlage

am 03.01.2006 von http://www.meisen.info

Die Umlageverfahren im Rahmen der Lohnfortzahlungsversicherung sowie beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ändern sich zum Jahresbeginn 2006:
Bislang erhalten Kleinbetriebe im Rahmen der Lohnfortzahlungsversicherung gegen Zahlung eines Umlagebeitrages zum einen die Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1-Verfahren) und zum anderen auch die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld und die fortgezahlten Entgelte bei Beschäftigungsverboten (U2-Verfahren) von den Krankenkassen erstattet
Diese Regelung wurde im November 2003 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht sieht in der geltenden Regelung eine unangemessene Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit, die das Gleichberechtigungsgebot verletzt. Die geltende Rechtslage könne dazu führen, dass die Betriebe, deren Aufwendungen nicht erstattet werden, eine geringere Zahl von Frauen einstellen und beschäftigen, da die Unternehmen bei Einstellung von Frauen mit finanziellen Belastungen durch Mutterschaftsleistungen rechnen müssten.
Mit der Neuregelung, die zum 1. Januar in Kraft tritt, beteiligen sich künftig alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten - am Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld. Gleichzeitig erstatten die Krankenkassen die Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Nach dem bisher gültigen Lohnfortzahlungsgesetz sind nur wenige Krankenkassen zur Durchführung des Umlageverfahrens berechtigt. Auch dies wird zum 1. Januar geändert, dann können alle Krankenkassen an den Umlageverfahren teilnehmen.
Auch das Ausgleichsverfahren der Kleinunternehmen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1-Verfahren) wird geändert. Bisher werden die Zahlungen nur für Arbeiter und Auszubildende erstattet. …

Lohnfortzahlungs-Umlage

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