Lohn: Excel-Tabelle kann Fahrtenbuch ergänzen

Wer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten einsetzt, muss für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Dabei wird der entstehende geldwerte Vorteil grundsätzlich nach der 1%-Methode bewertet, d.h. dass monatlich 1% des Fahrzeug-Listenpreises als Einkünfte gelten. Alternativ kann der Steuerpflichtige aber auch den tatsächlichen Umfang der privaten Nutzung nachweisen…

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Themen: Lohn , Fahrzeug , Fahrtenbuch

Erschienen 5. Oktober 2010 auf http://www.lohn-praxis.net.

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