Lohn: Dienstwohnung ist keine Arbeitsstätte

Wohnt einer Ihrer Mitarbeiter in einer Dienstwohnung, in der er auch Büroräume nutzt, und fährt er von dort mit seinem Dienstwagen zu Ihrem Betriebssitz, sind dies Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und keine Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten. Daher ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Dienstwagennutzung je nach Einzelfall …

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Themen: Lohn , Versteuerung Dienstwohnung

Erschienen 5. Mai 2009 auf http://www.lohn-praxis.net.

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