Schweizer Behörden gegen Datensammlung durch Logistep
Handakte WebLAWg | 23. Januar 2008 — Die Schweizer Datenschutzbehörde will gegen das Sammeln von IP-Adressen durch den Dienstleister Logistep vorgehen. Das Unterneh…
Wie in Deutschland, so beobachtet die Schweizer Logistep AG auch in Italien im Auftrag von Rechteinhabern den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen. Tauchen dort Dateien auf, an denen die Logistep-Auftraggeber Urheberrechte geltend machen, speichert Logistep die IP-Adressen der entsprechenden Tauschbörsennutzer und übermittelt sie an die Rechteinhaber.
Die bemühen sich dann darum, die Anschriften der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer für eine Abmahnung zu ermitteln, beispielsweise durch Anfragen bei Internetprovidern oder durch Akteneinsicht nach Strafanzeigen. Diese Praxis ist in verschiedenen europäischen Ländern wiederholt auf Widerstand gestoßen. Ein häufiger Vorwurf lautet dabei, dass die Vorgehensweise von Logistep gegen nationale Datenschutzbestimmungen verstoßen würde.
Der italienische Datenschutzbeauftragte hatte sich ebenfalls mit einer solchen Beschwerde zu befassen, nachdem die deutsche Plattenfirma Peppermint Jam unter Verwendung von Daten, die Logistep geliefert hatte, P2P-Nutzer abmahnte und Entschädigungszahlungen einforderte. Zuvor hatten Gerichte es abgelehnt, Internetprovider zur Herausgabe von P2P-Nutzerdaten zu zwingen.
Der Datenschutzbeauftragte untersucht…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. März 2008 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.
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