Löschung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. aus Liste der qualifizierten Einrichtung

In den letzten Wochen und Monaten hat der Verein pro Verbraucherschutz e.V. durch diverse Abmahnungen von sich reden gemacht, in denen es zuletzt um vermeintliche irreführende Werbung mit der Aussage „fckw-frei“ gegangen ist.

FRAGWÜRDIGE ABMAHNUNGEN WEGEN WERBEAUSSAGE „FCKW-FREI“

Anfang September meldete sich ein erster Mandant von uns und teilte mit, er habe eben eine solche Abmahnung erhalten. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde die Zahlung eines Betrages in Höhe von 150 Euro – bezeichnet als Kostenpauschale – gefordert. Unterzeichnet wurde das Schreiben von dem Vereinsvorsitzenden, Herrn Rosseburg, der erst vor kurzem von dem Landgericht Potsdam wegen Betruges verurteilt worden ist.

AUFFORDERUNG ZUR ENTZIEHUNG DER ANSPRUCHSBERECHTIGUNG

Neben dem letztgenannten Umstand deuteten von Anfang an weitere Anhaltspunkte auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. und auch auf die fehlende Begründetheit der Vorwürfe hin, weshalb wir uns bereits Anfang September an das zuständige Bundesamt für Justiz gewendet haben und die Löschung des Vereins aus der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) gefordert haben. Sofern ein rechtsfähiger Verband, der unter anderen Voraussetzungen die Interessen der Verbraucher nicht gewerblich und nicht nur vorübergehend vertritt, kann dieser eine sog. Anspruchsberechtigung nach dem UKlaG erlangen, über welche er in wettbewerbsrechtlichen Verfahren die sog. „Aktivlegitimation“ erhält.

Dies bedeutet, dass ein hier eingetragener Verein Abmahnungen versenden kann und im Falle der Nichtbeachtung auch gerichtlich gegen die Abgemahnten vorgehen kann.

VEREIN PRO VERBRAUCHERSCHUTZ e.V. NICHT MEHR ANSPRUCHSBERECHTIGT

Nachdem wir uns über die fragwürdigen Machenschaften des Vereins und seines Vorsitzenden bei dem Bundesamt für Justiz beschwert haben, wurde zunächst mit Bescheid vom 25.10.2010 das Ruhen der Eintragung des Vereins in die Liste nach § 4 UKlaG angeordnet.

Gestern haben wir die erfreuliche Mitteilung erhalten, dass der Verein pro Verbraucherschutz nunmehr aus der Liste der qualifizierten Einrichtungen gestrichen worden ist. Das Schreiben des BfJ im Volltext

IN DEN LETZTEN WOCHEN WURDEN NOCH EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN ERWIRKT!

Noch kurz vor der Anordnung des Ruhens der Eintragung hat de…

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Themen: Abmahnung , Bundesamt , Landgericht Potsdam
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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