Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II (LF 62) - Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich im Jahr 2005 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II (LF 62) beteiligt haben. Insgesamt investierte der Fonds rund 35 Mio. €, davon 20,5 Mio. € Anlegergelder. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf –24%. Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger um ihr investiertes Vermögen. Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen: Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben. Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen. Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen. Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der …

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Themen: Deutschland , Risiko , Kapital , Lebensversicherungen

Erschienen 16. November 2011 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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