LKW-Fahrer: Selbstständig ist noch lange nicht Selbstständig!

Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat mit Urteil vom 21. November 2008 - Az.: L 4 KR 4098/06 über die Sozialversicherungspflicht eines selbstständigen LKW-Fahrers entschieden. Das Besondere: Der Fahrer verdingte sich - wie dies heute häufig anzutreffen ist - als Mietfahrer. Er hatte keine eigenen LKW. Nun sollte einer seiner “Anmieter” als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Weiter aus der entsprechenden Pressemitteilung des LSG:

“Der LKW-Fahrer hatte in einer „Werbeanzeige“ geworben, dass er als Aushilfsfahrer Klasse 2 für nationalen und internationalern Fernverkehr zur Verfügung steht. Er „vermietete“ sich für die Durchführung von Transporten zu einem Stundenpreis von DM 25,00 (Fahrten bis zehn Stunden) bzw. zu einer Pauschale von DM 250,00 (Fahrten ab zehn Stunden), wobei er über keinen eigenen LKW (mehr) verfügte. Zu seinen Auftraggebern zählte auch der Kläger, der eine Speditionsfirma betreibt.Nach Rechtsauffassung des Senats übt derjenige, der sich als LKW-Fahrer ohne eigenen LKW „vermietet“, eine abhängige und damit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Denn der Betroffene setze nur seine Arbeitskraft und - anders als ein Unternehmer - keine eigenen Sachmittel ein. Auch hat er als Gegenleistung für seine Tätigkeit einen festen Stundenlohn bzw. eine feste Pauschale entsprechend seinem Zeitaufwand erhalten, was einer typischen Entlohnung eines abhängigen Beschäftigten entspricht und ge…

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Themen: Sozialversicherung

Erschienen 28. Dezember 2008 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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