Du Bohlen, Du
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 8. Februar 2006 — Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung offenbar das Duzen von Polizisten erlaubt. Unter …
Dieter Bohlen hat die Lizenz zum Duzen. Das Landgericht Hamburg lehnte einen Strafbefehl gegen den Sänger ab, weil er einen Polizeibeamten geduzt haben soll. Die Hamburger Morgenpost zitiert aus der Begründung:
“Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten.”
Ich finde das Urteil in der Sache…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2006 auf http://www.lawblog.de.
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