Alle Blogs » Lizenz zum Abkassieren wird ausgeweitet

Lizenz zum Abkassieren wird ausgeweitet

am 08.07.2005 von Aktenvermerk

In Deutschland müssen Käufer von Multifunktionsgeräten wie Druckern mit Scan- und Kopierfunktion künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard (HP) zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft “Wort” Recht und sprachen ihr 1,4 Millionen Euro zu, wie futurezone.orf.at berichtet.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass die Produzenten für Multifunktionsgeräte eine Urheberrechtsabgabe zahlen sollen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hewlett-Packard GmbH. Die Abgabe beträgt laut Urteil mindestens 38,35 Euro pro Gerät. Für Geräte mit Farbfunktion gilt der doppelte Betrag in Höhe von 76,70 Euro, der sich je nach Leistung auf 613 Euro pro Stück erhöhen kann. Multifunktionsgeräte vereinen unterschiedliche Anwendungen wie Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen. Die Geräte sind heute schon zu Preisen ab 50 Euro im Handel erhältlich. (Details bei BITKOM, dem “Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.”, und aus der Sicht der VG Wort. )

Anders als bisweilen kolportiert sind auch in Österreich derartige Abgaben durchaus vorgesehen.

§ 42b UrhG hält fest:

(2) Ist von einem Werk seiner Art nach zu erwarten, dass es mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung), 1. wenn ein Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät), im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt (Gerätevergütung) und 2. wenn ein Vervielfältigungsgerät in Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der Berufsbildung oder der …

Abgaben nach Urheberrecht auch für Multifunktionsgeräte

iuranovit / Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von Abgaben auf die Multifunktionsgeräten (wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion) nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben…

BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber…

Urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof ist beim Kauf eines Multifunktionsgerätes die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen, auch wenn diese Geräte in weitem Umfang für andere Zwecke…

Urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof ist beim Kauf eines Multifunktionsgerätes die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen, auch wenn diese Geräte in weitem Umfang für andere Zwecke…

BGH: Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach…

Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

RA-Blog / Das OLG Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass Drucker nicht mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden dürfen (Az. 20 U 38/06). Die Verwertungsgesellschaft Wort hatte die Druckerhersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox auf Zahlung von Urhe…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

IG

Rechtliches & Belangloses aus der Sicht eines Konzipienten einer größeren Wiener Innenstadtkanzlei.

» Aktenvermerk

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »