Live and let die - hat Kusch die Lizenz zum Sterbenlassen?

Florian Rötzer befaßt sich bei TELEPOLIS mit der aktuell kontrovers diskutierten Beihilfe zur Selbsttötung einer alten Dame, die der Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch jüngst geleistet hat:

“Im März hatte der ehemalige Hamburger Justizsenator und ehemalige Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Roger Kusch, der 2006 die Partei “HeimatHamburg” und letztes Jahr den [extern] Verein Dr. Roger Kusch Sterbehilfe gegründet hat, die von ihm entwickelte Tötungsmaschine vorgestellt. Mit ihr kann ein Mensch, der nicht mehr leben will, sich ein Narkosemittel und dann ein tödliches wirkendes Gift (Kaliumchlorid) injizieren. Zwar wird die Injektionsnadel von einem Arzt oder einer anderen Person angelegt, drücken und damit den Mechanismus auslösen muss der Sterbewillige. Die Maschine ist als Umweg notwendig, weil aktive Sterbehilfe strafbar ist, nicht aber Beihilfe zur Selbsttötung – meint zumindest Kusch. […].

Wenn nun die Gegner pflichtschuldigst Kusch verurteilen, ihm, wie Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, unterstellen, er habe nur aus “persönlicher Eitelkeit” die “Einsamkeit einer Frau instrumentalisiert”, oder ihm “Verachtung des menschlichen Le…

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Themen: Justiz , Extern , Roger Kusch

Erschienen 1. Juli 2008 auf http://www.mephistoblawg.de.

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