Liquiditätsplanung für Einzelunternehmer

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Ja, Tabellen sind meistens nicht besonders interessant. Da kann ich niemanden beruhigen: Das ist auch nur ein Ausschnitt einer größeren, im Excel-Format angelegten Tabelle, welche zudem mit dem weiteren Tabellenblatt „Privatentnahme/Unternehmerlohn“ verknüpft ist. Hier können die Tabellen betrachtet werden und hier läßt sich die Excel-Datei herunterladen und mit der Freeware Open Office bearbeiten. Soviel zum Technischen.

Warum Tabellen?

Bei meiner Tätigkeit im Insolvenzbereich stelle ich regelmäßig fest, dass den betroffenen Unternehmern mit Zahlungsschwierigkeiten (meist liegt Zahlungsunfähigkeit vor) der Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation des Einzelunternehmens, aber auch über den persönlichen Bedarf fehlt. Die Buchführung wurde von den vergangenen Monaten, manchmal auch Jahren nicht erstellt. Der letzte Steuerberater ist nicht mehr tätig; seine Rechnungen wurden nicht beglichen. Der Unternehmer ‘stopft Löcher’, führt den Betrieb, an dem er hängt, meistens fort. Kommt es dann zu einem Gespräch mit mir, wurden von den Gläubigern häufig Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. Und es ist schwierig, den Unternehmer zu motivieren, einen heruntergewirtschafteten Betrieb sinnvoll umzustrukturien, wieder flott zu machen. Wie oft müssen Lieferanten, nicht selten der Stromlieferant, überzeugt werden, dass es weiter geht.

Mit einer Liquiditätsplanung soll sich bitte ein Unternehmer möglichst frühzeitig befassen, besonders dann, wenn die ersten fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Eine Liquiditätsplanung eignet sich zudem für Existenzgründer, Restarter.

Die obige Excel-Datei ist von mir einfach gehalten. Ein Einzelunternehmer mit einem kleineren Betrieb soll sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation seines Betriebs verschaffen können und erkennen können, ob die betriebliche Kalkulation mit dem persönlichen Bedarf in Einklang steht.

Einzelunternehmer bekommen keinen Lohn, kein Gehalt, sondern können nur Privatentnahmen tätigen. Dieser private monatliche Bedarf, der dem Betrieb zu entnehmen ist, wird gerne als „Unternehmerlohn“ bezeichnet.

Es empfiehlt sich, zunächst das Tabellenblatt „Privatentnahme/Unternehmerlohn“ auszufüllen und sich dann der eigentlichen Liquiditätsplanung zu widmen. Sollte der Unternehmerlohn monatlich schwanken, sind die gelben Felder in der Zeile Privatentname/Unternehmerlohn ausnahmsweise zu überschreiben. Sonst bitte nur die weißen Felder ausfüllen.

Die vorliegende Kalkul…

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Themen: Vollstreckung , Openoffice , Sanierung , Insolvenzverfahren , Zahlungsunfähigkeit , Sanierung/insolvenz Allgemein , § 35 Inso , Liquiditätsplanung , Privatentnahmen , Unternehmerlohn
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 24. Juli 2009 auf http://www.gerigk.de.

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