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Lippstadt: Die Staatsanwaltschaft liest das Weblog

am 05.04.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

In meiner kleinen Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Lippstadt bzw. dem dortigen Richter um die Frage der Vollmachtsvorlage (hier die drei bisherigen Berichte), hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn die Sache auf dem Tisch.

Das Weblog der Kanzlei Hoenig wird von der Staatsanwaltschaft beobachtet. In der Gerichtsakte finde ich einen Vermerk des Staatsanwalts.

Er geht davon aus, daß die Aktenrückforderung deswegen erfolgt sei, weil der Verteidiger (also ich) Rechtsbeschwerde eingelegt und diese verbunden habe mit einem Wiedereinsetzungsantrag. Daß ich die entsprechende Anträge beim Amtsgericht eingereicht habe, entnimmt der Staatsanwalt

der von dem Verteidiger …

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