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Linz Calling: Der lange Schatten der VOEST und die kurze Erinnerung des Magistrats

am 29.02.2008 von e-comm

Heute tritt die 3. Novelle zur Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Kraft (BGBl II 2008/77, siehe dazu auch die Erläuterungen zur Verordnung). Damit wird einerseits - zeitlich punktgenau mit 29.2.2008 - die Entscheidung der Kommission vom 29.10.2007 zur Reservierung weiterer mit 116 beginnender Rufnummern umgesetzt (siehe zu dieser Entscheidung auch hier).Andererseits erfolgt (wieder einmal) eine Anpassung der Verordnung an eine Wirklichkeit, die sich der Normativität der Verordnung offenbar hinhaltender als angenommen widersetzt. So ist es auch mehr als zehn Jahre seit der Liberalisierung und der erstmaligen Festlegung des Nummerierungsplanes in Verordnungsform (NVO BGBl II 1997/416) offenbar noch immer nicht möglich, die Notrufnummern 128 (Gasgebrechen) und 141 (Ärztenotdienst) in allen Bundesländern der Verordnung entsprechend umzusetzen (bei 128 fehlen die Bundesländer Wien und Tirol, bei 141 nur Wien), sodass die Frist zur Nutzung ohne bescheidmäßige Zuteilung nocheinmal - diesmal bis 30.9.2008 - verlängert wurde.Und auch die alternative Vorwahl für Linz (070 statt 0732) erhält noch eine weitere Gnadenfrist - diesmal gleich bis 12. Mai 2014! Historisch ist diese zweite Vorwahl ein Vermächtnis der alten VÖEST (nun: voestalpine AG). Der weltweit tätige Stahlkonzern hatte nämlich in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das Problem, dass die dreistellige Ortsvorwahl, verbunden mit fünfstelligen Nebenstellen-Nummern dazu führte, dass von vielen ausländischen Anrufern nicht zu den Nebenstellen durchgewählt werden konnte. Mit der Verkürzung der Vorwahl (070 statt 0732) konnte erreicht werden, dass die nach damaligen ITU-Spezifikationen zu transportierende Mindestlänge von 12 Stellen einer Rufnummer auch bei der Durchwahl …

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Hans Peter Lehofer

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