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Linuxtag und Schirmherrschaft die zweite

am 18.05.2007 von Schnüffelblog

Die Organisatoren des Linuxtages geben eine Stellungnahme zur Schirmherrschaft ab.Ich finde die Stellungnahme nicht überzeugend.Es wird angeführt, dass das BMI (und der jeweilige Innenminister) ein wichtiger Partner zur Verbreitung Freier Software sei. Das ist ohne jede Frage zutreffend, aber beantwortet nicht die Frage, warum das BMI die Schirmherrschaft übernehmen sollte, denn es gibt sicherlich weitere ähnlich wichtige Partner, denen die Schirmherrschaft nicht angetragen wurde.Wir wurden zitiert und uns wurde vorgehalten, dass wir nicht politisch seien. Diesen Punkt möchten wir gerne präzisieren: Jeder von uns hat persönlich eine Meinung zu den Themen, die uns direkt berühren. Auch der LinuxTag hat eine klare politische Meinung zu Fragen, die Freie und Open-Source-Software angehen.Es ist in meinen Augen ein sehr politisches Statement, jemandem die Schirmherrschaft anzutragen, insbesondere wenn diese Person und ihre Ideen im Moment höchst kontrovers diskutiert werden. Es könnte - ohne das den Organisatoren zu unterstellen oder unterstellen zu wollen - der Eindruck entstehen, dass die politischen Ziele des Schirmherrn gebilligt werden. Zwar mag es richtig sein, dass ein Teil der politischen Ziele gebilligt wird, nämlich die Verbreitung Freier Software in der öffentlichen Verwaltung, aber mir scheinen die politischen Ziele einer Person nicht nach dem Motto aufteilbar zu sein, dass das Gute ins Kröpfchen, das Schlechte ins Töpfchen kommt.Ich hoffe wirklich sehr, dass die Veranstalter mit der implizit geäußerten Befürchtung (...) möchten aber daran erinnern, dass durch ein Wegbleiben von der Veranstaltung am …

Der Linuxtag und die Schirmherrschaft

Schnüffelblog / Ich habe grade bei Heise gelesen, dass der Linuxtag 2007 (30. Mai bis zum 2. Juni) unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble stattfinden wird. Das finde ich in höchstem Maße bedauerlich.Bei Heise heißt es dazu allerdin…

Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend h…

19 Minuten über Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

arbeitsrechtblog / Am 19.11.2007 um 19 Uhr informiert Rechtsanwalt Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics), in 19 Minuten über rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3. Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit d…

Open Source Software: Copyleft- und Non-Copyleft-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Allen Open Source Softwarelizenzen ist gemein, daß aufgrund der Philosophie hinter dem Modell der Freien Software die Möglichkeit einer freien und unbeschränkten Weiterverbreitung der Software, die Verfügbarkeit des Quellcodes (um…

19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi…

Open Source: Lizenz des Grauens

neues aus schwabenheim / Hoffentlich schreibt dieser Programmierer seine Codezeilen etwas sorgfältiger: eine Zeile um an zu geben wie das Programm heißt und eine Beschreibung Copyright (C) 2004 ihr Name Diese Software ist kostenlos: Sie dürfen es weiter verbreiten und/…

Kein Zwang zur Softwarehinterlegung (Software-Escrow) bei öffentlichen Aufträgen!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In den letzten Tagen wurden von verschiedenen Stellen außerhalb der öffentlichen Hand Newsletter verbreitet, die zum Inhalt haben, dass Software-Anbieter, die künftig in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen wollen, ab sofort den…

IT-Recht Kanzlei veröffentlicht eBook zum Thema Open-Source-Software

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Das neue E-Book der IT-R…

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