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Linux-Patent-Netzwerk – Vorbeugung und Abschreckung

am 10.11.2005 von http://www.law-blog.de/

In den letzten Jahren in breiter Öffentlichkeit sehr heftig diskutiert wurden Fragen pro und contra der Sinnhaftigkeit von Softwarepatenten. Auch hier auf dem Law-Blog wurde die Frage immer wieder aufgeworfen und durchaus nicht immer einheitlich beantwortet.
Selbst als gemäßigter Befürworter von Logikpatenten wird man durchaus eingestehen müssen, dass mit solchen Schutzrechten Schindluder getrieben werden kann. Das ist besonders dann der Fall, wenn oft weniger seriösen Firmen Logikpatente unter Missachtung der sonst im Patentrecht geltenden Grundsätze von Neuheit und Schöpfungshöhe zugesprochen werden. Darin nämlich liegt jedenfalls meines Erachtens das eigentliche Problem, nicht in der Patentierbarkeit von Software als solcher.
In der Hand von so genannten Patent-Trollen können solche Trivial-Softwarepatente zu einer Waffe werden, um praktisch ohne eigene Leistung vom Schaffen anderer zu profitieren, indem letztlich sinnlose und unnütze Lizenzgebühren verlangt oder im Fall von gerichtlichen Prozessen Vergleichsgebühren kassiert werden.
Natürlich kann man einen Patentstreit auch ernsthaft und mit wirtschaftlichem Hintergrund führen, wie das oft bei Konflikten zwischen „den Großen“ der Fall ist. In aller Regel werden solche Verfahren interessanterweise nicht bis zum bitteren Ende geführt. Vielmehr wird meist relativ schnell ein Vergleich im Wege einer Überkreuz-Lizenzierung gefunden. Vulgo: Patentlizenzen werden getauscht, damit Frieden herrscht.

Dieses System funktioniert erstaunlich gut, klappt aber selbstverständlich nur, wenn der Beklagte hier etwas anzubieten hat. Gerade das ist bei Open-Source-Projekten in aller Regel aber nicht der Fall – die stecken ihre Ressourcen lieber in die Entwicklung von Software als die Anmeldung von Patenten, die im Übrigen natürlich auch der Open-Source-Philosophie widersprechen. Zusätzlich fehlt es hier in aller Regel auch …

Open Source meets Business

Jurabilis / Unter dem Motto Open Source meets Business veranstaltet der Heise Zeitschriften Verlag Ende Januar eine Konferenz, die ganz dem geschäftlichen Einsatz von Open-Source-Software gewidmet ist. In mehreren parallelen, nach Branchen und Einsatzbereichen…

19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi…

Der Linuxpinguin und andere nette Vögel

Ratgeber IT-Recht / Open Source und GPL (General Public License) So mancher fragt sich welche Zukunft hat die Open Source Bewegung. Durch den Einsatz von Open Source Software können in Unternehmen erhebliche Einsparungen erreicht werden. Auch große Hardware Herstel…

Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen

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19 Minuten über Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

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Software Freedom Law Center

LAWgical / Open Source Software hat oftmals einen etwas unklaren rechtlichen Status. Um den Entwicklern hier Hilfestellung zu leisten, haben die Open Source Development Labs, ein Konsortium von Industrieunternehmen, das Software Freedom Center ins Leben gerufen…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

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