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am 04.08.2005 von http://domecht.twoday.net/

Das LG Berlin hat sich mit seinem Urteil vom 26.07.2005 (Az. 16 O 132/05) seine eigene Meinung hinsichtlich der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten im Internet gebildet:1. Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung.

2. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden. …

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KG Berlin: Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung bei Onlinediensten

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LG Berlin: Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung bei Onlinediensten

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Triviale Erkenntnis

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aladon.de II

domainblog / Wie die Kollegen von Aufrecht.de mitteilen, bestätigte das LG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05) eine frühere, im einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.01.2005 ergangene Entscheidung zur Frage von Werbung ü…

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