Beschädigungen von geparkten Fahrzeugen durch spielende Kinder
Verkehrsrecht Blawg | 24. März 2006 — Durch die Änderung des Schadensersatzrechtes ab August 2002 wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, daß künftig Kinder unter zehn …
In Siegen haben Kinder sich einen Spass daraus gemacht hinter eine Schallschutzmauer versteckt Steine auf fahrende Autos zu werfen. Bei zumindest einem Auto schlug der Stein in die Windschutzscheibe ein. Die Straße soll danach “auf 15 bis 20 Metern mit Steinen übersäht” gewesen sein.
Ich frage mich gerade ob Kinder so etwas schon immer gemacht haben (was ich eigentlich vermute) oder ob sie erst durch die Berichterstattung über solche Vorfälle auf die Idee zu solchem Unsinn gebracht werden.
Bitter für die Autofahrer: Die Kinder waren zwischen 8 und 9 Jahren alt. Da werden die Autofahrer auf dem Schaden sitzen bleiben. Aber evt auch langfristig bitter für die Kinder. Es gibt in diesem Alter evt. schon eine Haftung wie der § 828 BGB klarstellt:
§ 828 Deliktische Haftung von Minderjährigen
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den S…
» Vollständiger ArtikelVerkehrsrecht Blawg | 24. März 2006 — Durch die Änderung des Schadensersatzrechtes ab August 2002 wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, daß künftig Kinder unter zehn …
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