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Lieferzeit “in der Regel” - unzulässig !

am 15.04.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Der auchRecht-Blog des Kollegen von Olnhausen aus Frankfurt berichtet von einem neuen Urteil des Kammergerichts, dass schon bald neue Abmahnwellen auslösen könnte.
Das KG Berlin ist nämlich der Auffassung, dass die Angabe der Lieferfrist “in der Regel 2-3 Tage” nicht ausreichend bestimmt und deshalb unwirksam ist. Von dem Argument, dass eine Lieferfristangabe “ca.” zulässig …

Lieferfristangabe “in der Regel” ist unwirksam

auchRecht.de / Mit Beschluß vom 3.4.2007 - 5 W 73/07 - hat das Kammergericht Berlin entschieden, daß die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen „in der Regel (liefern wir innerhalb von 2-3 Tagen)“ nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308…

LG Frankfurt a. M.: Sog. „Zirka-Lieferzeiten“ sind zulässig. Achtung bei AGB!

Dr. Bücker Newsfeed / 1. Online-Händlern ist es regelmäßig unmöglich genaue Lieferzeiten zu nennen, da die Lieferung oftmals von Faktoren abhängt, die vom Händler nicht beeinflussbar sind. Kommt es daraufhin zum Lieferverzug, kann der Kunde Schadensersatz verlangen…

Ebay: besser “ca.” als “in der Regel”

Handakte WebLAWg / Diese bei Ebay sehr beliebte Formulierung werden Verkäufer somit zumindest dahingehend ändern müssen, daß “in der Regel” durch “ca.” ersetzt wird. Am Besten läßt man eine derartige Formulierung aber ohnehin gänzlich weg oder vermeidet…

Manche lernen es nie

Andere Ansicht / Der nette gewerbliche ebay-Verkäufer will mir vierzehn Tage Rückgaberecht gewähren und gibt in der Widerrufsbelehrung auch freundlicherweise seine Telefonnummer an. - OLG Frankfurt 6 U 158/03: Angabe von Telefonnummer in Widerrufsbelehrung unzulä…

DPMA zu Thema Einzelhandelsdienstleistungen in Klasse 35

MarkenBlog / Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zur neuen Rechtslage bei Einzelhandelsdienstleistungen gem. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2005 C-418/02 (”Praktiker”). Auf Basis des Urteils ergeben sich einige Veränderungen bezüglich akzept…

Diskussionsentwurf für neue Muster-Widerrufsbelehrung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Dass die Musterwiderufsbelehrung des Gesetzgebers in der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-Informationspflichten- Verordnung) nicht korrekt ist, haben bereits mehrere Gerichte entschieden.…

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