Lieferfristangabe “in der Regel” ist unwirksam
am 13.04.2007 von http://www.auchrecht.de
Mit Beschluß vom 3.4.2007 - 5 W 73/07 - hat das Kammergericht Berlin entschieden, daß die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen „in der Regel (liefern wir innerhalb von 2-3 Tagen)“ nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs.1 Nr.1 BGB und damit unwirksam ist. Diese Formulierung lasse nämlich im Falle von Lieferschwierigkeiten die Berufung auf einen Ausnahmetatbestand zu, für den dann keine Frist bestimmt sei. Daß ca.-Angaben sonst für zulässig gehalten werden, ändere daran nichts.
Diese bei Ebay sehr beliebte Formulierung werden Verkäufer somit …
Ebay: besser “ca.” als “in der Regel”
Handakte WebLAWg / Diese bei Ebay sehr beliebte Formulierung werden Verkäufer somit zumindest dahingehend ändern müssen, daß “in der Regel” durch “ca.” ersetzt wird. Am Besten läßt man eine derartige Formulierung aber ohnehin gänzlich weg oder vermeidet…
Lieferzeit “in der Regel” - unzulässig !
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der auchRecht-Blog des Kollegen von Olnhausen aus Frankfurt berichtet von einem neuen Urteil des Kammergerichts, dass schon bald neue Abmahnwellen auslösen könnte. Das KG Berlin ist nämlich der Auffassung, dass die Angabe der Lieferfrist “in…
Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!
Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n…
KG Berlin: In der Regel... - Die Verwendung der Formulierung in der Regel ... in einer Klausel zur Regelung von Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam i.S.d. § 308 Nr. 1, 2
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung der Formulierung in der Regel ... in einer Klausel zur Regelung von Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam i.S.d. § 308 Nr. 1, 2. Alt. BGB. Es fehlt jeder Ans…
Die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung nach §4a BDSG
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen möchte, bedarf nach §4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hierzu entweder der Erlaubnis durch ein Gesetz oder einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen. In der Praxis findet m…
Das AG Siegen teilt mit
Advocatus Ravioli / In einem auch online verfügbaren “Merkblatt zur Beratungshilfe” teilt das Amtsgericht Siegen u.a. mit, in welchen Fällen Beratungshilfe “grundsätzlich nicht gewährt” wird. Dabei wird u.a. diese Fallgruppe genannt: “A…
Die Formulierung “ohne konkreten Anlass” ist zu unbestimmt
Handakte WebLAWg / Die in einem Unterlassungsantrag wegen der Berichterstattung über einen strafrechtlich verurteilten Ex-Minister verwendete Formulierung “ohne aktuellen Anlass” ist zu unbestimmt, da sie auslegungsbedürftig und nicht geeignet ist, das zu…
