LIEBES, DOOFES GMX-MITGLIED
am 04.08.2005 von http://www.lawblog.de
Aha, GMX ist nicht nur wenig serviceorientiert. Nein, die Firma hält ihre Kunden auch für doof. Nachdem ich gestern auf diese Mail zurückgeschrieben habe, dass ich mich nicht mit dem lakonischen Hinweis auf andere Abteilungen vertrösten lasse, erreicht mich folgende Antwort:
Liebes GMX-Mitglied,
ich habe die Mail weitergeleitet.
Eine neue E-Mail brauchen Sie auch nicht zu schreiben. Die Änderung der Empfängeradresse, entsprechend der Antwortmail, reicht aus, um …
LIEBES GMX-MITGLIED
LawBlog / Ich habe bei GMX nachgefragt, wie es denn um meinen DSL-Zugang zu Hause steht. Immerhin schon Anfang Juni bestellt, mit Termin 1. August 2005. Außer einer Bestätigungsmail habe ich bis heute nichts gehört; die Hardware ist auch nicht zugesendet. …
e-mail-Adresse bei ebay geändert?
RA J. Melchior, Wismar / Soeben trudelt einen e-mail ein, angeblich (!) von ebay: „eBay-Hinweis zu geänderter E-Mail-Adresse Hallo sehr geehrter Ebay Mitglied, Vielen Dank für Ihren Antrag auf Änderung Ihrer E-Mail-Adresse. Anleitungen zur Durchfü…
Vertretbar Weblawg / Sehr geehrter Herr [Mandant], Gestern kam eine E-Mail von Ihnen in meinem Postfach an, von der nicht mehr als “Sehr geehrter Herr” zu lesen war. Bitte senden Sie die E-Mail erneut, damit wir wissen, was drin stand. Mit freundlichen G…
LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
Vertretbar Weblawg / LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze): 1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit d…
9 Monate Verspätung
ElbeBlawg / Am 10. Januar hatte ich an die Sartorius-Redaktion eine e-Mail geschrieben, da eine noch im Werk einsortierte Ergänzungslieferung zwei Seiten zu wenig enthielt. Kurz nach dieser e-Mail bekam ich dann die fehlenden Seiten zugeschickt. Heute errei…
Widersprüchliche Philosophie
Andere Ansicht / Ellenlang informiert mich das mir unbekannte Unternehmen per Mail über seinen demnächst stattfindenden Kongress, der mich nicht interessiert. Dann schließt die Mail mit dem Satz “Es entspricht nicht der Philosophie unseres Unternehmens Ihnen…
AG Hamburg: Unverlangte e-Mail-Werbung
domainundrecht.de / JurPC: Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 20.06.2005 (Az.: 5 C 11/05) “Auch bereits das einmalige Zusenden einer E-Mail mit werbendem Inhalt kann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Dies gilt insbesonder…
