Lieber Herr Kollege,

seit 1996 bin ich regelmäßig in der Untersuchungshaftanstalt, um meine Mandanten dort zu besuchen. Gar nicht so selten empfehlen meine Mandanten unsere Kanzlei an Mithäftlinge. Offenbar sind diese Mandanten mit unserer Arbeit zufrieden. Wenn ich mir die “Bilanz” unseres kleines Unternehmens anschaue, scheinen wir mit unserer Arbeit erfolgreich zu sein.

Ich werde aber auch des öfteren gebeten, den Mandanten eines anderen Kollegen zu besuchen. In diesen Fällen gibt es keine zufriedene Gesichter; der andere Kollege bzw. dessen Arbeit scheint seinem Mandanten nicht mehr zu gefallen. Deswegen strebt er einen Verteidigerwechsel an. Auch diesen Häftling besuche ich. Und frage nach, woran es liegt, daß er mit seinem Anwalt unzufrieden ist.

Nach Möglichkeit unterrichte ich den Kollegen dann und gebe die Kritik weiter. Das hilft in aller Regel dem Häftling mehr als ein Austausch des Verteidigers. Man sollte während des Rennens nicht das Pferd wechseln, ist mein Standardspruch in diesem Zusammenhang.

Vielleicht ist auch der faire Umgang mit den Kollegen ein Grund dafür, daß unser kleines Unternehmen seit 1996 ganz gut läuft. Ich freue mich jedenfalls, wenn ich im Krimialgericht von den Kollegen freundschaftlich gegrüßt werde.

Sie, Herr “Kollege”, bevorzugen ein anderes Vorgehen. Auch Sie besuchen Mandanten anderer Verteidiger, wenn es dort zu Mißstimmung gekommen ist und Sie deswegen “eingeladen” werden. Aber dann diktieren Sie dem - meinem (zukünftigen Ex-) - Mandanten einen Auftrag zur Mandatskündigung in die Feder, melden sich bei mir schriftlich mit der Kündigung des Mandat und fordern mich auf, einen Antrag auf meine Entpflichtung als Pflichtverteidiger beim Gericht zu stellen.

Soweit geht meine Liebe zu den Kollegen - zu Ihnen - nun aber auch nicht. Deswegen haben Sie selbst den Antrag auf meine Entpflichtung gestellt. Und als der Richter Ihrem Antrag nicht entsprechen wollte, werfen Sie ihm vor, daß er an mir festhält, weil er bei mir als seinem…

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Themen: Bilanz

Erschienen 7. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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