Alle Blogs » Lieber Bundestag! (Bundeswahlgesetz)

Lieber Bundestag! (Bundeswahlgesetz)

am 11.12.2006 von http://www.ra-blog.de

Aus der Bundestagsdrucksache 16/3600 vom 30.11.2006 “Dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu 44 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen” (worüber ich später noch berichten werde) Seite 16, rechte Spalte, 4. Absatz:
Der Öffentlichkeitsgrundsatz unterliege noch weiteren Einschränkungen: zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts dürften andere Wahlberechtigte oder Beobachter der Wahl Angaben zur Person anderer Wähler grundsätzlich nicht zur Kenntnis nehmen. Der Einblick in das Wählerverzeichnis zu anderen Personen sei daher nur ausnahmsweise gestattet (§ 17 BWG), und der Wahlvorstand dürfe grundsätzlich Angaben zur Person des Wählers nur so verlautbaren, dass sie von anderen im Wahlraum anwesenden Personen nicht vernommen werden können (§ 54 Abs. 4 Satz 2 BWO). Damit entfalle weitgehend die Möglichkeit einer Kontrolle der Wahlberechtigung eines Wählers durch die Öffentlichkeit. Eine hierauf gerichtete Kontrolle müsse sich auf die Überprüfung beschränken, ob der Wahlvorstand die Wahlberechtigung der Wähler überprüft.
Ich darf die Angaben zur Person anderer Wähler nicht zur Kenntnis nehmen. Was ist mit dieser Liste, wo die Wähler nach Anschriften sortiert draufstehen? Dürfte ich der theoretisch noch nie entnommen haben, welche meiner Nachbarn schon vor mir im Wahllokal waren?

« »
Vorher bei http://www.ra-blog.de (RA-Blog)

» Auch Scherze werden verfolgt

» Excel-Tabellen-Spam

» Rechnen mit Ingo Wolf

» Jobs, die keiner braucht

» Rätsel


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: bka gesetzes kriterien bundestag raf terroristen wahl o mat weltethos kler

Wahlcomputer: 44 Beschwerden zurückgewiesen

RA-Blog / Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30.11.2006 insgesamt 44 Wahlbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag abgelehnt (veröffentlicht in Bundestagsdrucksache 16/3600). 43 Beschwerden wurden ohne mÅ

SPD-Abgeordnete Hoffmann attackiert Köhler

Handakte WebLAWg / In ihrer Klage gegen die Neuwahl des Bundestags kritisiert die SPD-Politikerin Jelena Hoffmann Bundespräsident Horst Köhler scharf. Die Anordnung Köhlers leide unter erheblichen Mängeln und sei deshalb verfassungswidrig. Köhlers Rede zur Auflös…

Wahlkampf: So geht’s nicht…

JuracityBlog / Gehen die Parteien in Wahlkampfzeiten auf Tuchfühlung mit dem Bürger, können sie sich des Besuches der Generation 50plus an ihren Wahlkampfständen sicher sein. Das ist gleich in doppelter Hinsicht ein Problem. Denn zum einen hande…

Wahl-Etikette

muepe.de | weblog peter müller / Auch bei einer Wahl gibt es bestimmte Dinge, an die man sich als Wähler halten sollte. Sonst könnte plötzlich euer Stimmzettel ungültig sein.SWR3 beantwortet Fragen wie Darf ich die Wahl-Kreuze auch mit meinem Glücks-Kuli machen?, Darf ich beim…

Struck nennt Söder einen “Dummschwätzer”

Handakte WebLAWg / SPD-Fraktionschef Peter Struck hat Bundespräsident Horst Köhler nach dessen Treffen mit dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar gegen Angriffe der CSU in Schutz genommen. Die Kritik an Köhler „aus dem Süden der Republik ist völlig unangemessen,…

So nicht ganz zutreffend

Panorama / UMFRAGEDeutsche würden Große Koalition wiederwählen lautet eine Schlagzeile bei Spiegel online.Mag sein, dass bei Neuwahlen wieder ein Ergebnis zustande käme, bei dem erneut nur CDU/CSU und SPD gemeinsam eine regierungsfähige Mehrheit hätten.Ei…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Thomas Klotz

Deutschlands westlichstes Lawblog, von RA Thomas Klotz.

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »