Liebe Deutsche Inkassostelle,
am 25.03.2008 von Andere Ansicht
Sehr geehrter Herr Polzin,
(…)
Mir liegt Ihr Schreiben vom 10.03.2008 vor.
Die Forderung besteht n i c h t.
Wir gehen daher davon aus, daß Sie den im „Muster“ beigefügten unvollständigen Mahnantrag nicht ernsthaft einreichen werden. Für den unwahrscheinlichen Fall sehen Sie …
Ende der Durchsage
LawBlog / Sehr geehrte Deutsche Inkassostelle GmbH, sehr geehrter Geschäftsführer Udo Polzin, Sie können mir für Ihre Mandantin Swiss Einkaufsgemeinschaft AG so viele bräsige Mahnungen und unvollständig ausgefüllte Entwürfe von Mahnbescheidsanträgen z…
NETTIGKEITEN
LawBlog / Es mailt ein erboster Gegner: Sehr geehrter Herr Vetter, es fällt mir nun wirklich schwer bei soviel Ignoranz, die sie seit Wochen kultivieren sachlich zu bleiben. Zunächst, ein ausführliches Fax, daß die Rechtslage darstellt ist Ihnen heute z…
Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil
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Vertretbar Weblawg / Sehr geehrter Herr [Mandant], Gestern kam eine E-Mail von Ihnen in meinem Postfach an, von der nicht mehr als “Sehr geehrter Herr” zu lesen war. Bitte senden Sie die E-Mail erneut, damit wir wissen, was drin stand. Mit freundlichen G…
WGV - Korrespondenzverschleppung
RSV-Blog / …. heute wieder das oft erlebte Spiel: “Bitte übersenden Sie das erwähnte Schriftstück, welches Ihrem Schreiben nicht beigefügt war”. Dass diese Vorgänge sich immer wieder (und nur) bei RSV häufen ….…
Billige Tricks der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
spam-abwehren.de / Der umstrittene Eschborner Inkassodienst "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" verweist Schuldnern gegenüber auf ein nichtssagendes Urteil des Amtsgerichts Lübeck, um sie zur Zahlung zu bewegen. Der Augsburger Blogger Sascha Borows…
LOWBLOG.DE
LawBlog / Sehr geehrter Herr Vetter, ich heiße Olga Pruska und stelle die Nachrichten-Suchmaschine RedTram (http://de.redtram.com) vor. Ich bin eben auf Ihre Seite Lowblog.de gekommen und möchte Ihnen gerne eine Partnerschaft mit RedTram vorschlagen……
Schweigen als Annahme
ElbeBlawg / Haben wir nicht alle folgendes gelernt: Schweigen gilt generell nicht als Annahme einer Willenserklärung, es sei denn, dieses ist entweder Gang und Gebe oder wurde vertraglich festgesetzt. Nun erhielt ich ein schönes Schreiben von Vodafone:…
