Lidl-Markt in Mainz darf nicht gebaut werden
am 02.08.2006 von Handakte WebLAWg
Der von der Firma Lidl geplante SB-Markt an der Straße „An der Krimm“ darf nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte die Ablehnung eines entsprechenden Bauantrags durch die Stadt Mainz.
Die Firma Lidl beantragte im Jahr 2003 die Erteilung einer Baugenehmigung für einen SB-Markt mit einer Verkaufsfläche von 700 m² an der Kreuzung der Straßen „An der Krimm“ und „Weserstraße“. Dieser Bauantrag wurde zunächst zurückgestellt und schließlich unter Hinweis auf eine zur Sicherung des in Aufstellung begriffenen Bebauungsplans „An der Krimm/G 138“ erlassene Veränderungssperre abgelehnt. Dieser Bebauungsplan, der während des laufenden Klageverfahrens in Kraft trat, sieht für das betreffende Gebiet, in dem auch das Baugrundstück liegt, den Ausschluss von Einzelhandelsmärkten mit …
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