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Lichtenrade bleibt von Räubern nicht verschont

am 03.05.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Die Polizei Berlin vom 03.05.05:Lebensmittelmarkt ausgeraubt Mit einer Pistole wurde gestern Abend um 19 Uhr 20 der 24-jährige Filialleiter eines Supermarktes in der John-Locke-Straße in Lichtenrade überfallen. Als sich keine weiteren Kunden mehr im Geschäft befanden, forderte der Räuber zunächst das Geld aus der Kasse. Anschließend drängte der Täter den Angestellten in ein Büro und ließ sich die Tageseinnahmen sowie ein Fernrohr aushändigen. Danach flüchtete er über einen Parkweg in Richtung Finchleystraße. Der 24-jährige Biesdorfer blieb unverletzt.
Den Täter erwartet eine hohe Strafe, wenn er ermittelt wird:
StGB § 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

StGB § 250 Schwerer Raub(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer …

BGH: Unkenntnis des Opfers von der Drohung schließt schweren Raub aus

Jurabilis / Der Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Dieser Tatbestand ist nach Ansicht des Bund…

Gesetzentwurf des Bundesrates zu einem Stalking-Bekämpfungsgesetz

Lichtenrader Notizen / Der Gesetzentwurf des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 15/5410 vom 27.04.2005 ist inzwischen veröffentlicht worden: § 238 StGB des Entwurfs (§ 237 StGB soll wegfallen) Schwere Belästigung (1) Wer unbefugt und in einer Weise, die geeignet…

Antistalking-Gesetz-Entwurf aus Hessen

Lichtenrader Notizen / Pressemittelung aus Hessen veröffentlicht über den Entwurf eines Antistalking-Gesetzes in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung. In diesem Entwurf geht es um die folgende vorgeschlagene Regelung: “§ 238 StGB neu Schwere Belästig…

Text der Antistalkingregelung

Lichtenrader Notizen / Im Tagesspiegel veröffentlicht: DER ENTWURF (§ 238 STRAFGESETZBUCH) (LiNo hat schon berichtet!) Stalking-Bekämpfungsgesetz im Wortlaut (1) Wer unbefugt und in einer Weise, die geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheb…

BMJ: Stalking-Gesetz tritt am 31.03.2007 in Kraft

Handakte WebLAWg / § 238 Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzus…

Bundesrat stimmt neuem Stalking-Gesetz zu

strafblog / Der Bundesrat hat am vergangenem Freitag dem Stalking-Gesetz und damit dem neuen § 238 StGB zugestimmt, der das unbefugte und beharrliche Nachstellen und Belästigen anderer Menschen unter Strafe stellt. Stalking ist vor allem als Beziehungsstraftat…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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