LG Wiesbaden: REWE darf keine Versicherungen in Penny-Märkten verkaufen – Urt. v. 14.05.2008, Az. 11 O 8/08
am 22.05.2008 von http://www.wettbewerbsrecht-blog.de
Dem Handelskonzern REWE wurde es gerichtlich untersagt, in seinen Penny-Filialen Versicherungen zu verkaufen. Das entschied das Landgericht Wiesbaden am 14. Mai 2008. Geklagt hatte der AfW- Bundesverband Finanzdienstleistung. Die Begründung ist nicht überraschend: Der Handelskonzern ist als Versicherungsvermittler am Markt für Finanzdienstleistungen aufgetreten, ohne die hierzu notwendige Genehmigung der Industrie- und Handelskammer zu haben. Eine solche Erlaubnis sei laut Gewerbeordnung notwendig. Dies gehe auf die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 zurück (Anm.: Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG, 34d GewO vor.)
Zum Sachverhalt:
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» Discounter-Urteil: Penny darf keine Versicherungen verkaufen - Nachrichten Finanzen - WELT ONLINE
Der Handelskonzern Rewe unterliegt in einem Prozess gegen Versicherungsmakler: Die Discounter-Tochter Penny darf an der Kasse seiner Filialen keine Versicherungen mehr verkaufen. Unabhängige Makler hoffen jetzt darauf, dass weitere Supermär…
