LG Traunstein: Vertragsstrafe 5.100,- EUR wegen Anrufen nach Adresshandel
LG Traunstein, Az.: 7 O 318/08 - Der Adresshandel mit Kundendaten blüht. Dennoch darf nicht jeder angerufen werden, der z. B. bei einem Preisausschreiben o. ä. unvorsichtig seine Anschrift mitgeteilt hat. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in einem außergerichtlichen Verfahren die Firma Wenatex abgemahnt und diese Firma für den erneuten Fall von Anrufen eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafversprechen abgegeben. Nun waren erneut Daten - jetzt von einem ausländischen Meinungsforscungsinstitut - für Werbeanrufe verwendet worden. Nachdem dies als erneuter Verstoß von der Verbraucherzentrale verfolgt worden war, machte diese auch die Vertragsstrafe - immerhin 5.100,– EUR geltend. Als es zum gerichtlichen Verfahren kam, siegte die vzbv beim AG Traunstein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden.
vzbv: Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen
PM 24.06.2008 Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Urteil: Firmen müssen sich vorab schlau machen - Einen weiteren Erfolg im Kampf gegen unerbetene Telefonanrufe kann der Verbraucherzentrale Bundesverband verbuchen. Nach einem Urteil des Landgerichts Traunstein dürfen Käufer von Kontaktdaten keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Firma Wenatex geklagt. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro. Wenatex war bereits in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen.
Im vorliegenden Fall hatte die Firma von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und damit eine Marketing-Aktion per Telefon gestartet. Eine angerufene Verbraucherin beschwerte sich daraufhin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser leitete am 4. September 2007 ein Vertragsstrafeverfahren ein, da Wenatex sich in der Vergangenheit per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, Verbraucher nicht mehr ohne deren Einverständnis anzurufen. Nachdem sich das Unternehmen …
» Vollständiger ArtikelThemen: Datenschutz , Verbraucherschutz , Urteile , Vertragsstrafe , Datenschutz-recht , Adresse , Traunstein , Wenatex Betrug
Erschienen 25. Juni 2008 auf http://www.jur-blog.de.
Wenatex Betrug: Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen
Die herrschende Meinung | 9. Juli 2008 — Nach einem Urteil des Landgerichts Traunstein dürfen Käufer von Kontaktdaten keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob …
LG Traunstein: Für Nutzung von Kontaktdaten ist Einverständnis des Verbrauchers nötig
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§§ Jur-Blog.de §§ | 3. November 2009 — vzbv, PM 03.11.2009 – Verbraucherzentrale Bundesverband sieht möglichen Datenverkauf bei Quelle rechtlich nicht gedeckt – Seit …
Verbraucherzentrale
MarkenBlog | 5. März 2010 — „Das Wort ‚Verbraucherzentrale‘ genießt endlich Markenschutz“, informiert Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzen…

