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LG Traunstein: Keine Nutzung von Verbraucherdaten ohne Einwilligung - Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten zu Werbezwecken, hat es sich darüber zu vergewissern, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

am 18.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Die nachträgliche Billigung eines Werbeanrufs (hier: durch führen des Telefonats)
durch den Verbraucher stellt keine wirksame Einwilligung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a BDSG dar.

2. Im Zeitpunkt eines Telefonats ist die Belästigung, die die gesetzlichen Regelungen des UWG (hier: § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG)
gerade verhindern wollen, bereits eingetreten. Es soll gerade verhindert werden, dass Verbraucher sich
aus Höflichkeit auf ein Gespräch (bzw. nachträglich auf einen Werbeanruf) einlassen.

3. Beantwortet der Verbraucher im Rahmen eines Telefonats (hier mit einem Institut für Markt- und Meinungsforschung)
die Frage, ob er damit einverstanden ist, nach Auswertung der Studie von anderen Firmen aus diesem Bereich telefonisch
kontaktiert zu werden mit ja, liegt hierin noch nicht das Einverständnis (Opt-in-Erlaubnis) mit Anrufen zur Anbahnung
eines geschäftlichen Kontakts zum Verkauf- und/oder Vertrieb von Waren. Insoweit bestimmt auch § 4a Satz 2 BDSG, dass der
Betroffene auf den konkreten Datenerhebungs- und Datenverwendungszweck hinzuweisen ist, um eine wirksame Einwilligung abgeben
zu können.

4. Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten (hier: von einem Meinungsforschungsinstitut aus Salzburg) zu …

Werbeanrufe nur mit Einwilligung

JuracityBlog / Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Verbraucher in eine Verwendung seiner Adress- und Kontaktdaten zu diesem Zweck eingewiligt hat. Mit der Einwilligung ist dabei die vorherige Zustimmung gemeint. Die nachträgliche Billigung eines Werbeanr…

LG Traunstein: Einkauf von E-Mail-Adressen für Werbung ist nur eingeschränkt zulässig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Traunstein, Urteil vom 20.05.2008, Az. 7 O 318/08 § 4 a Satz 2 BDSG, § 278 BGB Das LG Traunstein vertritt die Rechtsansicht, dass der käufliche Erwerb von Adressen zum Zwecke der Werbung unzulässig ist, wenn die Adressaten in die Werbefolge n…

LG Traunstein: Einkauf von E-Mail-Adressen für Werbung ist nur eingeschränkt zulässig

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LG Traunstein: Für Nutzung von Kontaktdaten ist Einverständnis des Verbrauchers nötig

Dr. Bücker Newsfeed / 1. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die Firma Wenatex. Nach dem Urteil des LG Traunstein - Az.: 7 O 318/07 (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) sind Firmen dazu verpflichtet, bevor sie Kontaktdaten des Verbrauch…

Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen

Die herrschende Meinung / Nach einem Urteil des Landgerichts Traunstein dürfen Käufer von Kontaktdaten keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Firma Wenat…

LG Düsseldorf: Telefonwerbung - Ob ein Unternehmer im Rahmen einer Telefonwerbung selber durch einen Angestellten handelt oder ein Mitarbeiter eines mit den Werbeanrufen beauftragten Unternehmens tätig wird ist ohne Bedeutung, da der Unternehmer

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer, der Verbraucher zu Werbezwecken anruft oder anrufen lässt, ohne dass dessen Einwilligung hierfür vorliegt verhält sich wettbewerbsrechtlich unlauter. <br><br> 2. Ob der Unternehmer im Rahmen einer (unzulässigen)…

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