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LG Stuttgart: Urheberrechtlicher Schutz für Mustervertrag? - Zu den Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Vertragswerkes.

am 20.06.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Ein Vertragswerk ist grundsätzlich nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG geschützt. Ein Vertrag ist keine Darstellung
die sich ausschließlich auf Ausdrucksmittel außerhalb der Sprache bzw. Schrift bezieht.


2. Bei nicht-literarischen Sprachwerken im Sinn von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG , die einem praktischen Gebrauchszweck dienen (hier: Vertrag),
sind weder die alltägliche, handwerklich saubere Gestaltung noch die darüber hinausgehende, besonders gelungene Schöpfung geschützt.
Auch gut durchdachte, strukturiert aufgebaute und stilistisch gelungene Vertragswerke genießen keinen Urheberschutz.
Dessen Schutzuntergrenze beginnt vielmehr erst, wenn der Vertrag und die Gestaltungstätigkeit gegenüber der
Durchschnittgestaltung, d.h. einer Reihe von vergleichbaren Verträgen, weit überragt. Das bloße Überragen des rein Handwerklichen
und Alltäglichen genügt hierbei nicht. (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2008, Az. 4 U 221/07). Gerade zutreffend und präzise
formulierte Vertragsformulierungen müssen für die Allgemeinheit frei bleiben.


3. Standardformulierungen und durchschnittlichen Schriftstücken auf wissenschaftlichem bzw. juristischem Gebiet fehlt die
Werksqualität (BGH Urteil vom 10.10.1991, Az. I ZR 147/89 - Bedienungsanweisung; BGH Urteil vom 17.04.1986, Az. I ZR 213/83 -
Anwaltsschriftsatz; BGH Urteil vom 21.11.1980, Az. I ZR 106/78 - Staatsexamenshausarbeit). Nur besondere Leistungen bei der
Zusammenstellung von Inhalten (BGH Urteil vom 21.11.1991, Az. I ZR 190/89 - Leitsätze), Themen (BGH Urteil vom 12.07.1990,
Az. I ZR 16/89 - Themenkatalog) oder bei der anschaulichen Umsetzung eines komplexen technischen Sachverhalts
(BGH Urteil vom 11.04.2002, Az. I ZR 231/99 - technisches Regelwerk) rechtfertigen es, eine herausragende und
urheberrechtlich zu schützende Gestaltung anzunehmen. Speziell bei Verträgen ist Urheberschutz nur anzunehmen, wenn es sich um
besonders komplexe, aufwendige und umfangreiche Verträge handelt (etwa: Anlageverträge in Immobilienanlageprogrammen und
Gesellschaftsverträge; vgl. LG Hamburg Urteil vom 04.06.1986, Az. …

LG Stuttgart: Kein urheberrechtlicher Schutz eines Vertrages

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Mit Beschluß vom 06.03.2008 (Az.: 17 O 68/08) hat das Landgericht Stuttgart die Urheberschutzfähigkeit eines Mustervertrages zur Vermittlung von Pflegekräften abgelehnt. Im Weg einer einstweiligen Verfügung hatte der Antragsteller…

LG Stuttgart: Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz für Musterverträge

Dr. Bücker Newsfeed / Das Landgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 06.03.2008, Aktenzeichen – 17 O 68/08 – die urheberrechtlichen Anforderungen für den Schutz für Musterverträge konkretisiert. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hat da…

Kein urheberrechtlicher Schutz für Musterverträge

Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Beschluss des LG Stuttgart vom 06.03.2008 (Az. 17 O 68/08) entschieden die Richter, dass Musterverträgen generell kein urheberrechtlicher Schutz zustehe, da eine gewisse Schöpfungshöhe in der Regel nicht vorliege. Die Richter fÅ

OLG München: Presserechtliche Warnschreiben - Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit und zum grundrechtlichen Schutz anwaltlicher Schriftsätze (hier: presserechtliche Warnschreiben)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Sie sind grundsätzlich dem (rechts-) wissenschaftlichen und nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen. Bei wissensc…

LG Düsseldorf: Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks (hier: Texte auf einer Internetseite) kommt es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei…

LG Düsseldorf: Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks kommt es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische…

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