LG Stuttgart: Schleich vs. Schleich

Die Künstlerin Monika Schleich darf ihre handgefertigten Teddybären nicht mehr unter der Bezeichnung «Schleichbären» vertreiben. Dies hat das Landgericht (LG) Stuttgart auf die Klage des Spielzeugherstellers Schleich entschieden. Monika Schleich verletze mit Verwendung der Bezeichnung «Schleichbären» die eingetragene Wort-Bildmarke der Schleich GmbH, so das LG.

Quelle: anwalt.de

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508 Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für d…

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Themen: Dpma , Kennzeichen , Schleich

Erschienen 23. März 2010 auf http://www.markenblog.de.

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