LG Stuttgart: Markenverletzung durch Kombinationsangebot mit Markenprodukt (Stihl)

Die willkürliche Benutzung einer (bekannten) Marke im Rahmen eines eBay-Angebots oder sonst stellt auch dann eine Markenverletzung dar, wenn im Rahmen eines Kombinationsangebots Ware des Markenherstellers verkauft wird. Hierin liegt nach der Auffassung des Landgerichts Stuttgart eine markenrechtswidrige Ausnutzung der Bekanntheit der Marke, die zu unterlassen ist.

Unzweifelhaft stellt die völlig zusammenhangslose Verwendung fremder Marken im Rahmen eines Online-Angebots eine Markenverletzung dar. Die Markenbenutzung kann in diesem Fall lediglich die Funktion haben, die Suchergebnisse und damit die Aufmerksamkeit für das Angebot zu beeinflussen.

Die Entscheidung

Das Landgericht Stuttgart hatte nun mit einem Sonderfall zu tun. Die Klägerin (Fa. Stihl), Herstellerin u.a. von Motor- oder Kettensägen, hat vor dem Landgericht Stuttgart einen Händler in Anspruch genommen, der bei eBay importierte Ware (Motorsäge) in Verbindung mit einem Motoröl der Fa. Stihl angeboten und diese Angebote entsprechend unter Verwendung der fremden Marke beworben hat. Nach Auffassung des Gerichts liegt hierin gleichwohl eine Markenverletzung, da der Anbieter Bekanntheit und Ruf der Marke rechtswidrig ausnutze. Das Anbieten des Markenprodukts (Motoröl) im Zusammenhang mit der Motorsäge als Hauptware habe in diesem Fall lediglich die Funktion, die Aufmerksamkeit auf das Angebot der Beklagten zu lenken, was ansonsten mangels Bekanntheit der Hauptware nicht der Fall gewesen wäre. Dies sei für eine markenmäßige Benutzung des geschützten Kennzeichens ausreichend, beeinträchtige die Werbe- und Kommunikationsfunktion der berühmten Marke “Stihl” und stelle damit eine rechtswidrige Rufausbeutung dar.

Fazit

Auch Kombinationsangebote unter Verwendung eines bekannten Markenzeichens können nach der Auffassu…

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Themen: Ebay , Markenverletzung , Landgericht Stuttgart , Rufausbeutung , Stihl , Rufschädigung , Kombinationsangebot , Berühmte Marke

Erschienen 12. Dezember 2010 auf http://www.wekwerth.de/news.

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