LG Stuttgart: Kostenerstattung bei unberechtigter Abmahnung wegen Produktnachahmung

Wir haben vor einigen Tagen von einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.06.2011 berichtet (17 O 699/10). Gegenstand des Verfahrens war der gegen unsere Mandantin gerichtete Vorwurf einer Produktnachahmung gem. § 4 Nr. 9 UWG wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung, den das Gericht letztlich als unberechtigt zurückgewiesen hat. Vorausgegangen ist dem Verfahren eine Abmahnung, die nach entsprechender Zurückweisung nicht weiter verfolgt wurde. Insbesondere wurde kein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Da sich diese Abmahnung im nachhinein als unberechtigt erwiesen hat, musste das Gericht über die durch die Verteidigung gegen die Abmahnung entstandenen Kosten befinden.Geltend gemacht wurden auf Seiten des Abgemahnten die Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Abmahnung einschließlich der durch die Hinterlegung einer Schutzschrift bei allen deutschen Landgerichten entstandenen Kosten. Obwohl es nicht zu einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung kam, hat das Gericht sämtliche Verteidigungskosten zugesprochen und dazu Folgendes ausgeführt:

“Die Klägerin kann von der Beklagten die Erstattung der für die Abwehr der unberechtigten Abmahnung aufgewendeten Kosten nach §§ 823 Abs. 1, 678 BGB, 9 S. 1 UWG verlangen. Im Rahmen der Abwehr der unberechtigten Abmahnung sind sowohl die vorgerichtlichen Kosten für das Abwehrschreiben als auch die Schutzschriftkosten der Klägerin erstattungsfähig, da sie mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch die Beklagte rechnen musste. Die angesetzten Gebührensätze des Prozessbevollmächtigten der Klägerin von 1,5 für das Abwehrschreiben und von 1,3 für die Schutzschrift sind angesichts der Komplexität des Falles und wegen der technischen Fragen angemessen. Der zu Grunde gelegte Gegenstandswert von EUR 200.000,00 entspricht dem für den Rechtsstreit zutreffenden Streitwert.”

Hierfür hat das Gericht auf die Grundsätze der Kostenerstattung bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zurückgegriffen, die im Falle des unberechtigten Vorwurfs einer Produktna…

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Themen: Abmahnung , Uwg , Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung , Kostenerstattung Bei Unberechtigter Abmahnung , Schutzschriftkosten , Verteidiungskosten Gegen Abmahnung

Erschienen 27. Juli 2011 auf http://www.wekwerth.de/news.

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