LG Stuttgart: Internet-Vertragsfallen - Weist ein Diensteanbieter auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Bezugsmöglichkeit einer Gratisleistung hin, unterlässt aber einen deutlichen Hinweis auf tatsächliche Zahlungspflichten, liegt de
am 10.06.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Weist ein Diensteanbieter auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Möglichkeit hin,
eine (Gratis-) Leistung beziehen zu können (hier: 111 Gratis-SMS und ein Gewinnspiel mit der Gewinnchance über
1000,00 EUR) ohne hinreichend deutlich und in ähnlicher Form wie diese Blickfangwerbung eine tatsächlich bestehende
Zahlungspflicht und/oder Preisbestandteile herauszustellen, liegt der Fall einer irreführenden und unzulässigen
Blickfangwerbung vor.
<br><br>
2. Auch dann, wenn der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist (hier: im Fall der Anmeldung
besteht tatsächlich die Möglichkeit 111 SMS gratis zu versenden und an einem Gewinnspiel teilzunehmen),
aber letztlich nur der halben Wahrheit entspricht (hier: um diese Leistung zu erhalten muss man eine vertragliche Bindung
für 8,00 EUR pro Monat eingehen, die nur bei rechtzeitiger Kündigung innerhalb von 14 Tagen vermieden wird), muss
ein hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu einem aufklärenden Hinweis führen, der die volle Wahrheit
enthält (vgl. auch BGH GRUR 1999, 264).
<br><br>
3. Es reicht für einen insoweit erforderlichen, deutlich hervortretenden, klarstellenden Hinweis nicht aus,
wenn auf eine vertragliche Bindung (hier: von einem Jahr und einer Zahlungspflicht von
8,00 EUR pro Monat) erst am Ende einer (Internet-) Angebotsseite in einem Fließtext (Fußnotentext) - der so
gegliedert wurde, dass die Einleitung (hier: 1. Absatz) des Textes eine vermeintliche Unwichtigkeit suggeriert
(hier wurde nur auf die Speicherung der IP-Adresse etc. hingewiesen), der nachfolgende Text (hier: 2. Absatz)
ebenfalls nur Informationen enthält, die nicht zwingend auf eine mögliche vertragliche Bindung hinweisen
(hier: der Hinweis auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen) und erst am Ende dieses
Textes ein Hinweis enthalten ist, dass bei Ausbleiben …
LG Hanau: Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Lebenserwartungstest & Co im PAngV-Check - Der Verbraucher muss nicht davon ausgehen, Angaben zur Entgeltpflicht in AGB suchen zu müssen. Zu den Anforderungen an einen Sternchenhinweis i.S.d.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandte…
LG Frankfurt a.M.: Keine Preisklarheit bei Internet-Vertragsfallen - Wird ein Sternchenhinweis bei einem anmelde- und kostenpflichtigen Angebot erst bei einem Adressformular angebracht, erwartet der Verbraucher nicht, in dem zugeordneten Text Angabe
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 1 Abs. 6 Satz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) enthält die Verpflichtung, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV anzugebenen Preise einem Angebot oder in der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und sonst gu…
Hanseatisches OLG: Nur die halbe Wahrheit - Die Werbung für Mobilfunktarife mit den Aussagen Keine Grundgebühr und Kostenlos Mobilnummer mitnehmen kann irreführend sein, wenn gleichwohl eine Administrationsgebühr bei Unterschreiten eines M
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Werbung mit der Aussage Keine Grundgebühr ist irreführend, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darüber irregeführt werden, dass zwar keine klassische Grundgebühr (hier: für einen Mobilfunkanschluss) erhoben wird, gleichwohl aber ei…
Wieder Abzocker vor Gericht gescheitert
RA J. Melchior, Wismar / Nachdem die Lebenserwartungsberechner bereits sehenswert vor dem AG München mit dem Versuch gescheitert waren, einem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist jetzt die nächste Abzockfirma (es soll sich um das Portal esims.de gehandelt…
AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…
OLG Hamm: Verbot ungewünschter E-Mail-Werbung inhaltsunabhängig - Das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG knüpft unabhängig von der inhaltlichen Komponente allein an die fehlende Einwilligung hinsichtlich der auf elektronischem Wege geschickten Wer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein auf Unterlassung ungewollter E-Mail-Werbung gerichteter Verbotsantrag kann auch dann hinreichend bestimmt sein, wenn er sich lediglich - im Kern und nur leicht modifiziert - auf die Widergabe des Gesetzeswortlauts des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG b…
