LG Stuttgart: Filesharing - Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Bestreiten der Rechtsverletzung

LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011, Az. 17 O 39/11§§ 97 Abs. 1, 19a UrhG

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass bei Zuordnung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Anschluss zum Zeitpunkt einer Rechtsverletzung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Bestreite er dies, treffe ihn eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass jemand anders die Rechtsverletzung begangen habe. Im entschiedenen Fall konnte der Anschlussinhaber dieser Last Genüge tun, jedoch wohl nur, weil eine nicht angekündigte polizeiliche Durchsuchung stattfand, bei der weder Tauschbörsen-Software noch verdächtige Dateien auf dem genutzten PC gefunden wurde. Dies entkräftete die Vermutung der Täterschaft/Störereigenschaft des Anschlussinhabers, dem bei vier Ermitt­lungsvorgängen eine IP-Nummer zugeordnet wurde. Das Gericht führte aus: “Die Beklagten sind ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen, indem sie geltend gemacht hab…

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Themen: Filesharing , Ip-adresse , Tauschbörse , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , P2p , Upload , Stuttgart , Beweis , Download , Darlegungslast , Filesharing News+recht , Substantiiert
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://damm-legal.de.

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