LG Saarbrücken: Keine Akteneinsicht für Geschädigte
am 05.04.2008 von Ref. Niemeyer
Weitere Niederlage für Rechteinhaber in Verfahren gegen Tauschbörsennutzer: Das Landgericht Saarbrücken hat einem Beschluss vom 28. Januar 2008 (Aktenzeichen: 5 (3) Qs 349/07) die Auffassung zugrunde gelegt, dass aus der Zuordnung einer IP-Adresse zu einer bestimmten Person nicht der Rückschluss gezogen werden dürfe, dass die Person zur fraglichen Zeit eine strafbare Handlung begangen hat. Daraus ergebe sich die Ablehnung eines hinreichenden Tatverdachts, welche widerum dazu führe, dass einem Rechteinhaber gemäß § 406e II 1 StPO die Akteneinsicht im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten versagt wird.
Damit trägt die Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber mit praktischen Problemen verbunden ist. Schließlich können unter einer IP-Adresse – etwa in einem Netzwerk – mehrere Anwender auf das Internet zugreifen, in der Strafverfolgung ist dieser Gesichtspunkt beachtlich. Eine weitere Schwierigkeit liegt …
Filesharing: LG Saarbrücken verweigert Akteneinsicht
Jurabilis / Die Luft wird dünner für strafrechtliche Massenanzeigen gegen Filesharer. Das Landgericht Saarbrücken verweigerte nun die Akteneinsicht in Ermittlungsakten mit der bemerkenswerten Begründung:[...] aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Numm…
LG Saarbrücken: Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte - Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen, d.h. wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen pe…
Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab
Ref. Niemeyer / Wie heise online berichtet, verweigert die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Sie schließt sich damit der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an. Schließlich bedient die Musiki…
LG Saarbrücken: Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte
Offene Netze und Recht / Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begang…
LG Saarbrücken: Keine Akteneinsicht des Geschädigten wegen Ermittlungen gegen Filesharer
medien-gerecht / In der Justiz wächst der Widerstand gegen eine Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft als williger Vollstrecker der Musikindustrie. Das LG Hamburg hatte die privaten Ermittlungsmethoden im Beweisverfahren kritisiert, die StA Wuppertal sich…
Keine Akteneinsicht (mehr) bei Filesharing?!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Stellen Rechteinhaber fest, dass es im Internet zu einer Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten gekommen ist, so führte in der Regel nur ein Weg zum Verletzer - oder besser gesagt: zum Störer. Dieser Weg führte dabei &…
