LG Saarbrücken: Email mit Vertraulichkeitsvermerk darf nicht durch den Empfänger oder Dritte öffentlich verbreitet werden

LG Saarbrücken Urteil vom 16.12.2011 4 O 287/11 Email - Vertraulichkeitsvermerk Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn eine Email, die mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen ist, vom Empfänger oder Dritten veröffentlicht wird. Aus den Entscheidunggründen: "Hier hat der Verfügungskläger geschäftliche Briefe und E-Mails versandt. Anders als etwa bei einem Brief, der in einem Kuvert verschlossen an den Adressaten verschickt wird, ist zwar bei einer E-Mail mit der Weiterleitung und Verbreitung an Dritte zu rechnen. Allerdings muss ein entsprechender Schutz wie bei Briefen gelten, wenn die Vertraulichkeit des Inhalts bzw. der einer Verbreitung entgegenstehende Wille in der E-Mail zutage tritt. Denn in diesem Fall soll der Inhalt der E-Mail vergleichbar mit einem geschlossenen Brief eben…

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Themen: Email , Geschäftlicher Verkehr , Landgericht , Fernmeldegeheimnis , Disclaimer , Vertraulich , LG Saarbrücken , Postgeheimnis , Geheimsphäre , Vertraulichkeitsvermerk

Erschienen 9. Januar 2012 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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