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LG Rostock bestätigt Deal im Rotlichtprozess

am 07.08.2006 von Handakte WebLAWg

Die Pressemitteilung des LG Rostock lautet:
“Das Strafverfahren gegen Artur Bree steht kurz vor seinem Abschluss. Die 1. Große Strafkammer, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von Artur Bree haben sich heute auf eine Strafobergrenze im Verfahren gegen Artur Bree verständigt. Gegen ihn soll eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Jahren und 6 Monaten sowie eine Geldstrafe von höchstens 360 Tagessätzen verhängt werden. Im Gegenzug wird Artur Bree ein Geständnis ablegen. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird fallengelassen. Wird diese Absprache von dem Angeklagten Artur Bree im weiteren Verfahren erfüllt, ist alsbald mit einem entsprechenden Urteil und damit mit einem beschleunigten Abschluss dieses Verfahrens zu rechnen.
Gerade in umfangreichen Strafverfahren wie dem vorliegenden sowie in Wirtschaftsstrafverfahren sind Absprachen, die die Strafobergrenze und ein Geständnis des Angeklagten zum Gegenstand haben, …

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LG Rostock bestätigt Absprache im Rotlichtprozess

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Rostocker Rotlichtprozess: OLG lehnt Haftbeschwerde ab

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walfischbucht / Der amtierende Generalstaatsanwalt des Landes M-V, Michael Kruse (vgl. zum Ruhestand des Generalstaatsanwalts Martensen hier), hat die gegenüber der Presse vorgetragene Kritik des Direktors des LKA, Ingmar Weitemeier, an der Absprache mit dem Haupta…

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Fortsetzungstermine sind bestimmt

walfischbucht / auf sämtliche auf den 20.03.2006 folgenden Montage mit Ausnahme der hiesigen gesetzlichen Feiertage bis Montag, den 19.03.2007, jeweils 10.00 Uhr. Na dann man los. Nun muss die 1. Große Strafkammer des LG Rostock doch ran, nachdem das OLG erst bem…

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Rainer Langenhan

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