LG Rostock bestätigt Deal im Rotlichtprozess

Die Pressemitteilung des LG Rostock lautet:

“Das Strafverfahren gegen Artur Bree steht kurz vor seinem Abschluss. Die 1. Große Strafkammer, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von Artur Bree haben sich heute auf eine Strafobergrenze im Verfahren gegen Artur Bree verständigt. Gegen ihn soll eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Jahren und 6 Monaten sowie eine Geldstrafe von höchstens 360 Tagessätzen verhängt werden. Im Gegenzug wird Artur Bree ein Geständnis ablegen. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird fallengelassen. Wird diese Absprache von dem Angeklagten Artur Bree im weiteren Verfahren erfüllt, ist alsbald mit einem entsprechenden Urteil und damit mit einem beschleunigten Abschluss dieses Verfahrens zu rechnen.

Gerade in umfangreichen Strafverfahren wie dem vorliegenden sowie in Wirtschaftsstrafverfahren sind Absprachen, die die Strafobergrenze und ein Geständnis des Angeklagten zum Gegenstand haben, nicht unüblich und auch rechtlich zulässig. Dadurch können langwieri…

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Themen: Rechtsprechung , Bree , Artur Bree

Erschienen 7. August 2006 auf http://log.handakte.de/.

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