LG Potsdam: Reinigungs- und Ausleihgebühr in der Cafeteria

Leider hatte ich heute ausnahmsweise keinen Fotoapparat dabei, um einen merkwürdigen Aushang in der Cafeteria des Landgerichts Potsdam abzulichten. Die Betreiber der Kantine Cafeteria weisen daraufhin, dass von denjenigen, die es wagen sollten, Geschirr aus dem Bereich der Cafeteria zu entfernen, mit gesonderten Reinigungs- und Ausleihgebühren rechnen müssten.

Ich war gleich versucht, es drauf ankommen zu lassen, ließ es aber bleiben.

Wenn ich einen Kaffee in einer Kantine kaufe, den man in Potsdam, wie in vielen anderen Kantinen auch, selbst zubereiten muss, schließe ich neben dem Kaufvertrag über Kaffee, Milch und Zucker zugleich noch einen Leih- bzw. Mietvertrag über das Geschirr und ggf. Besteck ab. Wenn mir der Kellner den Kaffee bringt, schließe ich streng genommen noch einen Dienstvertrag über die Serviceleistungen ab.

Dass sich die Betreiber in Potsdam gegen die Mitnahme von Geschirr wehren möchten, weil immer weniger Tassen im Schrank sind, ist nachvollziehbar. Allerdings scheinen mir die Betreiber nicht den geeigneten Weg genommen zu haben. Denn durch die Mitnahme einer Tasse wird diese nicht schmutziger und entsprechend dürften die Betreiber keinen Schaden haben. Etwas anderes könnte gelten, wenn die Betreiber einwenden, dass sie mitgenommenes Geschirr erst am nächsten Tag reinigen könnten und dadurch mehr Aufwand entstünde. Halte ich für abwegig.

Die Ausleihgebühr halte ich ebenfalls für Quatsch. Ob ich nun drei Stunden an meiner Tasse in der Kantine nippe oder ob ich den Kaffee in zehn Minuten außerhalb der Kantine trinke und nach drei Stunden zurückbringe, ändert an der wirtschaftlichen Situation der Kantinenbetreiber gar nichts.

Eine Vertragsstrafe in den AGB gegenüber Juristen und Nichtjuristen, die in ihrer Eigenschaft als Verbraucher auftreten, zu vereinbaren, wäre wohl zulässig, aber nur, wenn die Begründung stimmt.

Schlagworte: AGB, Brauch, Foto, Kaufvertrag, Landgericht, Links & … » Vollständiger Artikel
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Themen: Foto , Schäden , Sewoma® Spezial , Vertragsstrafe , Kaufvertrag , Agb , Landgericht , Verbraucher , Potsdam , Brauch , Strafe , TV

Erschienen 5. Mai 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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