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LG Potsdam: Internet-Haftung des Händlers für illegale E-Mail-Werbung durch Verhalten seiner Affiliates (Urteil)

am 08.10.2008 von http://www.jur-blog.de

LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007, Az. 52 O 67/07 - Ein Betreiber eines “Gewinnspiel-Eintragungsservice” im Internet, haftet für Wettbewerbsverstöße seiner sog. Affiliates bzw.Vertriebspartner, wenn diese durch belästigende Werbe-eMails wenn Interessenten gegen Zahlung eines monatlichen Beitrages die Teilnahme an ausgesuchten Preisverlosungsgewinnspielen von Produktanbietern vermittelt werden. Er kann in einem Wettbewerbsprozess verklagt werden. Ein in den Geschäftsbedingungen gegenüber den Vertriebspartner enthaltener allgemeiner AGB-Passus, illegale Werbung zu unterlassen, kann den Eintragsungssservice nicht entlasten. Ebenso ist eine vom Kunden eingeholte Generaleinwilligung zur Zusendung von Werbeung per E-Mail für jedermann unwirksam. Das LG Potsdam ging davon aus, dass auch bei sog. Affiliates die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organisation des Händlers vorliege.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007, Az. 52 O 67/07 - Internet: Haftung eines Händlers für Wettbewerbsverstoß seiner Affiliates
Tenor:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,–, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken an die Adresse der elektronischen Post von Verbrauchern unaufgefordert und ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen;
2. an den Kläger EUR 200,– nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.06.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden …

LG Potsdamm: Gewinnspiel-Eintragungsservice - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. <br><b…

LG Köln: Einstweilige Verfügung gegen Veröffentlichung von E-Mail in blog

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BNetzA: Mehr Transparenz für Telefonrechnung

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