LG Osnabrück: Gewährleistungsauschluss bei Privatverkäufen im Internet

LG Osnabrück, Urteil v. 25.11.2005 – Az: 12 S 555/05 - Gewährleistungsauschluss bei Privatverkäufen im Internet (redaktionelle Leitsätze):

1. Mit Verwendung der Klausel „Privatverkauf, daher keine Garantie“ schließt ein Verbraucher sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Mängelhaftung) aus, da sich aus der Formulierung für den Erklärungsempfänger mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, dass der Verkäufer sich nicht dem Pflichtenprogramm eines gewerblichen Händlers unterwerfen wolle.

2. Der Begriff der „Garantie“ wird in der Laiensphäre vielfach mit der gesetzlichen Mängelhaftung gleichgesetzt, da Garantien beim Privatverkauf unüblich und nur im gewerblichen Bereich von Bedeutung sind.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Siehe hierzu auch Warum müssen auch Privatpersonen bei Verkäufen über das Internet haften? und eBay: Gewährleistungsschluss durch Privatpersonen.

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Themen: Ebay , Klausel Bei Privatverkauf

Erschienen 9. Februar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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