LG Offenburg: Keine Vertragsstrafe für kerngleichen Verstoß, wenn Unterlassungserklärung hinsichtlich ihres Kerns zu schwammig ausfällt

Nach einem Urteil des Landgericht Offenburg vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09 KfH) wird eine nicht identische, jedoch “im Kern gleiche” Handlung keine Vertragsstrafe verwirkt, wenn die Unterlassungserklärung so unklar formuliert ist, dass der Kern der Unterlassungserklärung nicht genau bestimmt werden kann.

Ein von der Wettbewerbszentrale abgemahntes Unternehmen hatte sich strafbewehrt unterworfen, nicht mehr „im Internetgeschäftsverkehr im Rahmen von Gewinnspielen mit der folgende Klausel zu werben:

Bitte (informieren Sie mich im Falle eines Gewinns umgehend per eMail, Telefon oder Mobil und) senden mir auf diesem Weg auch interessante Informationen von (…) und Partnern.

Die Wettbewerbszentrale nahm diese Erklärung an. Das Unternehmen reagierte und änderte seine Werbeeinwilligungsklausel ab, dass sie nicht mehr dem Wortlaut der Unterlassungserklärung unterfiel.

Die Wettbewerbszentrale erkannte in der geänderten Klausel einen Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag und klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 20.000 EUR. Die 5. Handelskammer des Landgericht Offenburg wies die Klage ab, weil sie keinen „Kernverstoß“ erkennen konnte. Die Kammer für Handelssachen führte hierzu wie folgt aus:

Was nun aber beim gegebenen Sachverhalt jenseits des ausdrücklich formulierten Wortlauts als maßgeblicher „Kern“ angesehen werden muss, ist derart unscharf und fließend, dass das für den Gehalt dieses Kerns Charakteristische nicht zweifelsfrei festgelegt werden kann. Es fehlen taugliche Abgrenzungskriterien, weil schon die Formulierung „… von (…) und Partnern…“ einen „transparenten“ Fall umfasst (nämlich die Anforderung von Informationen unmittelbar bei der Beklagten selbst). Es ist nicht zuverlässig kalkulierbar, welche…

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Themen: Email , Unterlassungserklärung , Gewerblicher Rechtsschutz , Vertragsstrafe , Gehalt , LG Offenburg , Wettbewerbszentrale , LG Offenburg 5 O 91/09

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

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