LG Offenburg: Provider muss keine Auskunft an Staatsanwaltschaft geben
am 11.05.2008 von http://www.jur-blog.de
LG Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008, Az. 3 Qs 83/07 - Nach vielfältigen Änderungen der Auskunftsrechte über Nutzer und deren IP-Nummern, sind Provider und Staatsanwaltschaften gleichermaßen verwirrt vorgegangen. Im vorliegenden Fall hat nun das LG Offfenburg endgültig der Staatsanwaltschaft den Auskunftsanpruch gegen den Provider versagt. Es ist zu berücksichtigen, dass das Gericht die aktuelle Rechtslage zu §§ 100 g, Abs. 1 und 2, 100 h, 162 StPO, u. a. mit Verweis auf die Begründung der Gesetzesreform, zugrunde gelegt hat. Bei der Maßnahme selbst galt noch das alte Recht. Mithin ist der Beschluss richtungsweisend für die weitere Handhabung der Auskunftsansprüche bei Fällen aus den Bereichen Filesharing / Musiktauschbörsen, Forenhaftung des Verfassers von Beitägen, Volksverhetzung (Upload von vlksverhetzenden Liedern), Pornographische Angebote, etc. In all diesen Fällen sollte nach dieser Entscheidung das zulässige und rechtliche gebotene Verfahren nun klargestellt sein.
In Konsequenz dieser Entscheidung werden die Kontrollen und Bescheide der Ermittlungsbehörden nun etwas ausführlicher ausfallen müssen. Die Maßstäbe der Anforderungen sind aber nun klar beschriben. Dies sollte dazu führen, dass keine Verfahrensverzögerungen entstehen. Die Verfahrensbeteiligten und Betroffenen (seien es die Provider oder die vonDurchsuchungen und Beschlagenahmen betroffenen Internet-User) haben nun aber die Chance, anhand der aufgestellten Kritierien die Ermittlungsmaßnahmen auf die Rechtsmäßigkeit zu prüfen. Das mehr an Rechtssicherheit durch diesen Beschluss ist daher zu begrüßen.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
LG Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008, Az. 3 Qs 83/07 - Keine Provider-Auskunft an Staatsanwaltschaft
Beschluss
(…) Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 20.07.2007 wird als unbegründet mit der Maßgabe verworfen, dass der Antrag auf Anordnung …
LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß §§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten anzusehen. Dies gilt…
Das soll der Freibrief sein?
Jurabilis / Als das BVerfG im Verfahren nach § 32 BVerfGG Teile der Vorratsdatenspeicherung per Beschluss aussetzte, wurde von einigen die glückselige Zeit für Filesharer ausgerufen. ...jurabilis! wies seinerzeit auf Randnummer 173 des BVerfG-Beschlusses…
AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…
LG Saarbrücken: Keine Akteneinsicht bei filesharing (Musiktauschbörsen)
§§ Jur-Blog.de §§ / LG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2008, Az.: 5 (3) Qs 349/07 - Schon im Januar hatt in der kuzen und bündigen Entscheidung das Saarbrücker Gericht dem Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten den Vorragn geg…
Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-A
Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-…
LG Frankenthal: Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar? - Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum, dessen Abruf und Übermittlung nur beim Verdacht
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG) und nicht um ein Bestandsdatum (§ 3 Nr. 3 TKG; a.A. wohl L…
