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LG Nürnberg: Keine Markenverletzung durch Logo auf originalgetreuen Modellautos – Opel / Autec

am 12.06.2007 von http://www.markenrecht-blog.de

Das Landgericht Nürnberg musste sich mit der Frage befassen, ob das Anbringen des Opel-Logos auf den Modellautos einer Spielzeug-Firma (Autec) eine Markenverletzung darstellt.
Der EuGH hat in einer Vorlageentscheidung vom 26.01.2007 (Az. C-48/05) für das Anbringen des Opel-Logos eine Markenbenutzung durch einen Modellautohersteller prinzipiell für möglich erachtet, da das auf den Modellautos verwendete Opel-Logo als Marke auch für Spielzeug eingetragen war. Das Verbotsrecht des Markeninhabers solle sicherstellen, dass die Marke ihre Funktion erfüllen kann, die insbesondere darin besteht, die Herkunft der mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen zu gewährleisten. Daher könne der Markeninhaber nach Ansicht des EuGH einem Dritten aber nur dann die Benutzung seiner Marke verbieten, wenn dadurch die Hauptfunktion der Marke (Herkunftshinweis) beeinträchtigt werden kann. Dies festzustellen sei aber allein Sache des vorlegenden Gerichts.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Kanzlei Gleiss Lutz diese Vorlageentscheidung als Erfolg verkauft haben, hatte doch der Generalanwalt in seinem Schlussantrag beim EuGH noch eine Markenverletzung verneint.
Das LG Nürnberg-Fürth hat im Urteil vom 11.5.2007 nun die Auffassung geäußert, dass die maßgeblichen Verkehrskreise (potentielle Käufer solcher Spielzeugautos) das auf den von Autec vertriebenen Spielzeugautos mit dem Opel-Logo identische Zeichen nicht als Angabe darüber verstünden, dass diese Waren von Opel oder einem wirtschaftlich mit Opel verbundenen Unternehmen stammten. Entscheidend sei allein die Frage, ob die Verbraucher durch die Anbringung der Klagemarke auf dem Spielzeugmodell auf eine Lizenzierung schließen würden. Dies sei nicht der Fall, da dem Verbraucher bekannt sei, dass eine Vielzahl von kleineren und größeren Spielzeugproduzenten existiere, die originalgetreue Modelle …

Streit um „Opel-Blitz“ auf Spielzeugautos

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Adam Opel AG gegen Autec AG

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Der Opel Blitz

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EuGH bestimmt im Streit um Opel-Logo Rechtsrahmen für Markenschutz

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Spielzeugautos: Hersteller darf auch ohne Lizenz den “Opel-Blitz” benutzen

Rechtsanwalt News / Die Adam Opel AG hat in der Vergangenheit bereits versucht, Herstellern von Spielzeugautos die Verwendung des “Opel-Blitz” auf einem Miniaturmodell eines Opel Astra zu verwenden. Nach Ansicht von Opel benötigen die Hersteller eine L…

Opel Marke auf Modellautos

MarkenBlog / In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwaltes DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in der Rechtssache C-48/05 Adam Opel AG gegen Autec AG zur Frage der unbefugten Markenbenutzung auf Modellfahrzeugen dem EuGH die unbefugte Markenbenutzung zu vernein…

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