LG Nürnberg-Fürth: Vorsicht bei Werbung mit Testurteil der Stiftung Warentest

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.08.2007, Az. 4 HK O 2009/07 §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG

Das LG Nürnberg-Fürth entschied auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass eine Bewerbung von Produkten mit nicht mehr aktuellen Testurteilen der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig ist. Im konkreten Fall hatte ein Vertreiber von Elektrogeräten einen Elektrorasierer in einer Zeitschrift mit dem Testurteil “GUT” der Stiftung Warentest aus dem Dezember 2003 beworben. Im Jahre 2005 wurde erneut ein Test der Stiftung Warentest durchgeführt, in welchem dasselbe Rasierermodell auf Grund anders gewichteter Prüfkriterien vor allem im Bereich Umwelteigenschaften nur noch mit insgesamt “BEFRIEDIGEND” abschnitt. Das Landgericht war der Auffassung, dass der Verbraucher bei Angabe eines Testergebnisses von der Prämisse ausgehe, dass es sich um eine Widerspiegelung des aktuellen Stands der Marktverhältnisse handele und damit zu seiner Kaufentscheidung adäquat beitragen könne. Dies ge…

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Themen: Wettbewerbsverstoß , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Wettbewerbswidrig , Stiftung , Zeitschrift , Stiftung Warentest , Warentest , Werbung , Verbraucherzentrale , Testurteil , Nürnberg , Testergebnis

Erschienen 11. März 2009 auf http://damm-legal.de.

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